BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 55

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grim­ling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.43.49

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die österreichische Schulgesetzgebung unterliegt seit Jahren dem Bestreben um tiefgrei­fende Reformen. Eine umfassende Neuordnung mit den Schwerpunkten gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen und modernes Lehrerdienstrecht ist bisher mangels ei­nes weit gestreuten Konsenses noch nicht gelungen. Es darf aber nicht übersehen werden, dass in Folge des steten Bemühens der Schulverwaltung und ihrer politischen Führung immer wieder mit Erfolg versucht wurde und wird, in Teilbereichen zeitgemä­ße Änderungen einzuführen, die als Mosaiksteine das Gesamtbild verbessern.

Die vorliegenden Novellierungen von vier Bundesgesetzen – es handelt sich um das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz und das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 – beinhalten Maßnah­men, die insgesamt auf eine zeitgemäße Adaption der Regelungsinhalte abzielen, wie sie vernünftigerweise ein modernes Bildungswesen verlangt, sowohl von der inhaltli­chen Zielsetzung als auch von der praktischen administrativen Vollziehung.

Die vorliegende Änderung des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes schafft die Grundlage für den Aufbau eines bundesweiten Qualitätsmanagementsystems, das alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfasst. Es soll mit ergebnisorientierten Instru­menten zu einer nachhaltigen Steigerung der Effizienz und der Effektivität des öster­reichischen Bildungssystems führen.

Dieses Qualitätsmanagementsystem umfasst auch die Durchführung der Schulinspek­tionen durch eine Neupositionierung der Organe der Schulaufsicht. Sie werden nun als Qualitätsmanagerinnen und -manager in den Landesschulräten und Bezirksschulräten tätig. Ein nationaler Qualitätsrahmen mit wissenschaftlich gesicherten Kriterien zur Schul- und Unterrichtsqualität wird mit Beteiligung der Qualitätsmanagerinnen und -manager, der Schulleitungen und der Schulpartner erstellt.

In dienstrechtlichen Angelegenheiten ist die Personalvertretung der Lehrerinnen und Lehrer mit einzubeziehen.

Durch regelmäßige Selbstevaluierung, Setzung von Zielvereinbarungen und Unterstüt­zungsangebote soll eine wichtige Grundlage für die pädagogische Entwicklungsarbeit am Schulstandort gesichert werden.

Im Schulunterrichtsgesetz werden ergänzend die erweiterten Aufgaben und Verant­wortlichkeiten der Schulleiterinnen und Schulleiter detailliert dargestellt. Sie umfassen Leitung und Schulmanagement, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwick­lung, Personalführung und -entwicklung und die Kooperation mit Schulpartnern, Schul­aufsicht und Schulbehörden.

Zusammenfassend: Die vorgesehenen Neuregelungen sind gut gelungen und einer fortschrittlichen Gesetzgebung angemessen. Ich schlage daher vor, der Bundesrat möge den vorliegenden Novellierungen zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Kickert. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.48.48

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wünschen uns ein faires und effizientes Bildungssystem, ein Schulsystem, das modern ist, mög-


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