lichst unbürokratisch, weitgehend autonom und auch wieder möglichst ohne parteipolitische Einflussnahme. Darum wird seit Jahren gerungen – nein, nicht nur seit Jahren, seit Jahrzehnten, kann man inzwischen sagen. Und während um diese große Schulreform gerungen wird – Schulprofile werden erneuert, Schulautonomie wird weiter ausgebaut, viele der von Ihnen in der Fragestunde vorgestellten Projekte werden entwickelt –, während das alles passiert, werden uns hier Novellierungen vorgelegt, die – wortwörtlich – „im Rahmen der bestehenden Behördenstruktur eingebaut“ werden.
„Im Rahmen der bestehenden Behördenstruktur“, das ist aus meiner Sicht im besten Fall eine schlimme Drohung, oder es tritt der schlimmste Fall ein, nämlich dass sich nichts ändert. Bezirksschulräte und -schulrätinnen, LandesschulrätInnen, der gesamte bürokratische Apparat, der derzeit schon nicht gerade vor Flexibilität strotzt, also im Prinzip schon ein wenig erstarrt ist, und jetzt auch Ihre Initiativen, werte Frau Bundesministerin, mehr behindert als fördert, sollen jetzt Ihr Qualitätsmanagement umsetzen.
Im Gesetzestext ist – sage ich jetzt einmal – hauptsächlich die Sprache modern. Mit wunderbaren Worten wird das Ziel beschrieben. Es wird von Effizienz und Effektivität geredet, von Qualitätsrahmen, vor allem von partizipativen Prozessen. All das kann ja tatsächlich nicht abgesprochen werden, all das wollen wir tatsächlich erreichen, nur: Wie das umgesetzt wird, das ist kein großer Wurf und – und da darf ich jetzt an die Worte des Kollegen Vizepräsidenten Himmer anschließen – zeugt nicht von der hohen Qualität, um die wir uns alle gemeinsam bemühen sollten.
In der modernen Sprache heißen die Schuldirektoren und Schuldirektorinnen jetzt ManagerInnen, die InspektorInnen QualitätsmanagerInnen, aber die Aufgaben bleiben im Großen und Ganzen dieselben, auch die von den sogenannten QualitätsmanagerInnen. Es geht um eine strategische Begleitung, es geht um die Kontrolle der Rechtskonformität, und es geht um die Erklärung und um die Verwaltung. All das müssten sie jetzt schon tun – Kollegin Mühlwerth hat das schon angesprochen –, all das wird jetzt sozusagen nur mit modernen Worten umschrieben.
Das, was wir uns gewünscht hätten, und das, was wahrscheinlich auch sehr viele Fachleute erwartet und empfohlen haben, wäre eine externe Evaluation, und zwar tatsächlich außerhalb der Behördenstruktur und nicht mit so kleinen Maßnahmen wie Peers oder Friends, die angesprochen wurden. Diese Evaluierungskommissionen sollten mit den jeweils Betroffenen vor Ort tatsächlich in Gespräche eintreten, und zwar nicht nur mit den Lehrkräften und den Schulleitungen, sondern natürlich auch mit den Eltern und den SchülerInnen, also mit den Schulpartnern, aber auch mit dem Verwaltungspersonal. Erst dann wäre das, was Sie ebenfalls schon als Kulturwandel angesprochen haben, aus unserer Sicht möglich. Die vorliegende Novelle lässt uns leider nicht hoffen, dass in irgendeiner Weise das Ende des parteipolitischen Einflusses auch nur annähernd erreicht werden kann.
Auch beim Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz beziehungsweise beim Landesvertragslehrpersonengesetz gehen wir nicht davon aus, dass es die gewünschte Kulturänderung bringt. Im Moment scheint es nur das zu sein, was man braucht, um eine Regelung finden zu können, damit der Mangel an Lehrkräften auch nur ein bisschen ausgeglichen werden kann. Das, was es tatsächlich braucht – was Sie auch in der Fragestunde angesprochen haben –, ist ein neues Bundeslehrerdienstrecht, ist ein neues Besoldungsrecht. Wir sind aber auch diesbezüglich wenig hoffnungsfroh, dass es zu einem positiven Abschluss kommen kann.
In all diesen Fällen möchte ich wieder auf die Aussagen des Kollegen Himmer verweisen und sagen, dass es jetzt an uns ist, an die Herausforderungen der großen Reformen zu erinnern und leider unser Bedauern auszudrücken, dass mit diesen Novellen
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