BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 89

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Wo liegt nun der Hauptkritikpunkt an diesem Gesetzentwurf, zusammengefasst unter dem Oberbegriff „Vorratsdatenspeicherung“? – Es gibt massive datenschutzrechtliche und damit auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Gesetze, und die kom­men nicht nur aus meiner Fraktion, sondern die werden auch von zahlreichen Experten geäußert.

Wenn ich dann im Ausschuss das Argument höre, dass die Daten ja von den Providern und Anbietern ohnehin schon gespeichert werden und dass das jetzt sozusagen nur in geregelte Bahnen gelenkt wird, dann, meine Damen und Herren, müssten eigentlich bei uns alle Alarmglocken schrillen und wir müssten hier und heute ein Gesetz be­schließen, das genau diese unkontrollierte Datenspeicherung verhindert oder zumin­dest auf jenes notwendige Maß einschränkt, das für verrechnungstechnische Zwecke notwendig ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

Zudem verursacht das Ganze auch noch beträchtliche Kosten. Es wird geschätzt, dass allein die Investition, um das umsetzen zu können, in der Höhe von 15 Millionen € liegt. 80 Prozent davon soll der Bund tragen, den Rest die Anbieter. Zahlen werden es schlussendlich wir alle, als Konsumenten und Bürger. Die laufenden Kosten, die dann durch die entsprechenden Abfragen seitens der Exekutive anfallen, die sind in dieser Rechnung natürlich noch gar nicht berücksichtigt.

Wozu soll das Ganze gut sein? Was ist eigentlich die Gegenleistung, die wir für dieses Gesetz bekommen sollten?  Eine effizientere Terrorbekämpfung, das war ja die ur­sprüngliche Intention der EU, ein solches Gesetz zu verordnen; und nebenbei, das wird auch noch gesagt, kann man etwas gegen die Kinderpornographie machen. Schluss­endlich wird man aus jeglichem Grund vonseiten der Exekutive auf diese Daten zugrei­fen können. Aber die Ziele, meine Damen und Herren, werden nicht einmal ansatzwei­se erreicht werden, denn diese Datenflut, die da produziert wird, wird nicht dazu bei­tragen, dass unsere Welt, dass unser Land sicherer wird.

Wir haben bereits Beispiele aus der Vergangenheit. Wir erinnern uns alle noch – wir haben vor einem halben Jahr den Jahrestag gehabt – an 9/11, ein dramatisches, kata­strophales Ereignis, ein Terroranschlag, der die Welt erschüttert hat. Und wie war es denn dort?  Ein Großteil jener Terroristen, die die Anschläge ausgeübt haben, waren in den US-amerikanischen Datenbanken bereits als potentiell gefährlich gespeichert, und sie durften trotzdem ungehindert einreisen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, Daten müssen gepflegt werden, müssen gewartet werden, müssen dargestellt werden, denn sonst produziert man nur einen Datenfriedhof, aus dem keiner einen Nutzen ziehen kann.

Aber ganz wesentlich ist, dass diese Gesetze sehr leicht unterlaufen werden können. Erstens sind außereuropäische Provider und Anbieter davon überhaupt nicht betroffen. Zweitens gibt es kleine Anbieter, die bis zu einer gewissen Umsatzhöhe nicht dazu ver­pflichtet werden. Es besteht also auch die Möglichkeit, dass ein großer Provider sich in Töchter aufsplittet, die dann alle unter der ominösen Umsatzgrenze liegen und nicht verpflichtet sind, diese Daten zu speichern.

Aber es geht noch viel einfacher. Es gibt auf YouTube Anleitungen, wie man das Gan­ze innerhalb von zehn Minuten umgehen kann. Das verursacht Kosten von 1 € im Mo­nat. Man bediene sich eines sogenannten SSH-Servers, den man zwischenschaltet, dann wird nämlich nicht mehr die eigene IP-Adresse abgespeichert, sondern nur mehr diese SSH-IP-Adresse. Diesen Anbietern ist es sogar verboten, diese Daten zu spei­chern. Mit so einem Tunnel zu einem solchen Server kann man das sehr, sehr leicht um­gehen.

Wer also Böses im Schilde führt, wird von diesem Gesetz nicht gekratzt werden. Das steht fest. Die – so sage ich jetzt einmal – dummen und idiotischen Verbrecher werden


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