BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 90

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wir auch so erwischen, ohne dass wir dermaßen massive Eingriffe in die Persönlich­keitsrechte und in den Datenschutz vornehmen müssen.

Was handeln wir uns im Gegenzug aber ein? – Die intelligenteren unter den Verbre­chern werden vielleicht einen Nutzen daraus ziehen können. Sie werden sich illegal Zutritt zu diesen Daten verschaffen und damit ihre kriminellen Machenschaften abwi­ckeln. Das kann von missbräuchlicher Verwendung bis hin zu Erpressung reichen. Das Ganze schadet eigentlich nur jenen, die sozusagen ohne Argwohn keine Umgehung versuchen, die sich selber gläsern darstellen und nichts zu verschleiern versuchen. Sie werden die Opfer einer solchen Vorratsdatenspeicherung sein.

Wie leicht das geht, zeigen ja immer wieder Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit. US-amerikanische Kreditkartenfirmen, Sony – das sind gute Beispiele in letzter Zeit. Glauben Sie im Ernst, dass jene 200 bis 250 österreichischen Anbieter bessere Sicher­heitsvorkehrungen haben werden als ein Weltkonzern wie Sony? – Das kann ich mir schlecht vorstellen. Auch das Prozedere hinsichtlich des Datentransfers, der Abfrage, der Kontrolle und der Löschung nach sechs Monaten ist noch nicht klar und muss erst in einer Verordnung, die es noch nicht gibt, geregelt werden.

Aber lassen Sie mich noch einmal ganz kurz auf die bisherigen Erfahrungen in anderen Staaten, die das bereits eingeführt haben, eingehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sagt, dass „die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen“ bleiben werden und der Zweck und die Mittel „nicht in einem ausgewogenen Verhältnis“ stehen. Die EU-Kommission selber sagte im April, dass die Richtlinie keine Gewähr bietet, „dass die Daten im vollen Einklang mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten gespeichert, abgefragt und verwendet werden.“

Wir hätten hier die Chance, einen Fehler zu vermeiden, den andere schon gemacht ha­ben, aber genau das Gegenteil wollen wir in willfähriger Erfüllung von EU-Interessen, gegen die Interessen der österreichischen Bevölkerung tun, und das Ganze noch mit drei ineinander verschachtelten Gesetzen, die in letzter Konsequenz kaum nachvoll­ziehbar sind. Der Gesetzwerdungsprozess im Nationalrat mit zahlreichen Abänderungs­anträgen und Ausschussfestlegungen zeigt ja auch schon, dass das Ganze eine äu­ßerst holprige Sache ist.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, beweisen Sie den Österrei­chern, die keine Bespitzelung und kein solches Gesetz wollen, dass der Bundesrat selbständig und eigenständig denkt und handeln kann, dass das, was bei diversen Ver­anstaltungen immer wieder gesagt wird, und jene Argumente, die vorgebracht werden, um die Existenzberechtigung dieses Organs zu untermauern, keine Sonntagsreden sind, sondern dass Sie das wirklich mit Leben erfüllen wollen!

Ich fordere Sie daher auf: Lehnen Sie diesen Antrag ab, und zwingen Sie den Natio­nalrat, sich noch einmal damit auseinanderzusetzen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Gegenruf der Bundesrätin Michalke.)

14.15


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gruber. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.15.50

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen – vor allem Herr Kollege Krusche! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich hätte mir Folgendes gewünscht: 2005 gab es eine Justizministerin – Gastinger hat sie geheißen, glaube ich (Zwischen­ruf des Bundesrates Krusche) –, und wenn diese Dame nur 10 Prozent von dem, was


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