Sie hier an Kritik geäußert haben, damals in Brüssel eingebracht hätte, dann stünden wir heute nicht vor dieser Misere.
Und wenn die Bundesregierung, der Sie damals angehört haben – 2006 –, im Ministerrat das nicht auch kritiklos übernommen hätte (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Mühlwerth und Michalke), dann hätten wir heute diese Probleme nicht. – So viel sei Ihnen einmal ins Stammbuch geschrieben. Schauen Sie nach, wer uns diese Misere eingebrockt hat, und dann stellen Sie sich her, dann kritisieren Sie! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Krusche: Sie geben zu, dass es eine Misere ist!) – Das war die Vorgeschichte. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
An die Adresse jener, die sich jetzt mit Kritik überschlagen – ich habe schon geglaubt, Sie machen einen Purzelbaum –: Sie waren damals mit Ihren Regierungsmitgliedern die Wegbereiter für diese Brüsseler Vorlage, die wir heute erfüllen, die seit 2006 in Kraft ist.
Was ist die eigentliche Intention? Der Kollege hat es angesprochen. Warum müssen wir in Zukunft Telekommunikationsdaten speichern? – Diese gespeicherten Daten sollen den Justizbehörden sowie den Polizeibehörden die Möglichkeit geben, schon im Vorfeld bei Verdacht mögliche Straftaten oder Verbrechen zu verhindern – Terroranschläge, Bandenunwesen. Sie sollen aber auch helfen, bereits begangene Verbrechen und Straftaten möglichst schnell und datengestützt national und international aufzuklären.
Da es sich aber – und da gebe ich Ihnen vollkommen recht – bei der Speicherung von Daten um einen sehr sensiblen Bereich handelt – Datenschutz, Bürgerrechte –, und auch Missbrauch, wie wir in der Vergangenheit schon gesehen haben, nicht auszuschließen ist, wird bei uns eine stark abgespeckte Variante zum Tragen kommen.
Das heißt im Klartext: Speicherung nur sechs Monate und nicht 24 Monate wie ursprünglich vorgesehen. Bei uns geht es bei der Speicherung nur um Verbindungs- und Standarddaten. Es werden keine Inhalte gespeichert; auch das sei ganz klar zum Ausdruck gebracht.
Meine Damen und Herren! Um diese Daten vor Missbrauch zu schützen, gilt auch hier das Grundprinzip, dass sämtliche Datenabfragen nur nach richterlichem Beschluss erfolgen dürfen – Herr Kollege: nur nach richterlichem Beschluss.
Außerdem gilt in Zukunft bei der Staatsanwaltschaft, aber auch im Wirkungsbereich des Innenministeriums das Vier-Augen-Prinzip bei der Einholung von Datenauskünften. Neben eigenen Strafbestimmungen gegen rechtswidrige Veröffentlichung von Vorratsdaten wird auch eine Informationspflicht gegenüber jenen Bürgerinnen und Bürgern eingeführt, deren Daten abgefragt wurden.
Von all dem haben Sie nicht geredet. Ich glaube, dass das ganz wichtige Begleitmusik ist, um diesem Gesetz zustimmen zu können. Herr Kollege Krusche! All diese Maßnahmen und die Kontrolle durch die Datenschutzkommission werden dazu beitragen, dass es zu keinen missbräuchlichen Verwendungen von Vorratsdaten kommt.
Aus heutiger Sicht ist es zu begrüßen, dass man sich mit der Umsetzung der Richtlinie genug Zeit gelassen hat, die Bedenken der Bevölkerung sowie der Experten ernst genommen wurden und es dabei zu einer verfassungskonformen Lösung gekommen ist.
Wir Sozialdemokraten werden daher diesen Gesetzesänderungen zustimmen, weil es den Verantwortlichen gelungen ist, trotz großer Probleme und des vorauseilenden Gehorsams der Jahre 2005 und 2006 eine Lösung anzubieten, die mit unseren Grundrechten und unserem Datenschutz noch kompatibel ist.
Sie haben es ja schon angesprochen: Der heutige Beschluss ist aber auch notwendig, um in Aussicht gestellten Strafzahlungen in der Größenordnung von 15 Millionen € zu
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