BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 96

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sehr ausführliche Diskussion rund um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht nur im österreichischen Nationalrat, nicht nur im Vorfeld, sondern auch heute hier gibt, weil auch ich dieser Auffassung bin: Wenn es um Grundrechtsfragen geht, ist das ein so sensibles Thema, dass es notwendig ist, dass wir uns damit auch intensiv befas­sen.

Erlauben Sie mir trotzdem, einleitend Bezug zu nehmen auf die Diskussion, die hier schon stattgefunden hat, was die Notwendigkeit der Umsetzung von Richtlinien der Eu­ropäischen Union betrifft, nämlich deshalb, weil wir sehr oft damit konfrontiert sind, dass wir in unseren Parlamenten europäische Richtlinien umsetzen. Was mir dabei nur wichtig erscheint – Herr Bundesrat Krusche, da richte ich mich an Sie –, ist, dass man nicht so tun kann, als wären wir nicht Teil Europas!

Wenn Sie sich hierher stellen und sagen, wir sind jetzt gezwungen, das umzusetzen, weil die EU es einfach will – so war Ihr Zitat –, dann entgegne ich Ihnen – und da bin ich nicht vergangenheitsverliebt; meine Verliebtheit in Hinblick auf Schwarz-Blau hält sich, wie Sie verstehen werden, ordentlich in Grenzen –, es ist nicht der Fall, weil die EU das so will, sondern weil wir Teil dieser Europäischen Union sind. Wir haben beim EuGH die inhaltliche Prüfung nicht vorgenommen, weil Österreich und die damals poli­tisch Verantwortlichen dieser Richtlinie vor dem Hintergrund von Terroranschlägen – es war nicht nur 9/11, es waren auch die Terroranschläge in Madrid und in London – zugestimmt haben. Uns wird also nichts aufs Aug’ gedrückt, sondern wir sind Teil Euro­pas, und das ist gut so! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinem Bereich kommt eine Teilumsetzung dieser Vorratsdatenspeicherung zu, nämlich im Telekommunikationsgesetz. Das ist ein technisches Gesetz. Es war eine große Herausforderung, Menschenrechtsfragen, Grundrechtsfragen teilweise in einem Gesetz zu implementieren, in dem es um Leitun­gen geht, in dem es um technische Verbindungsdaten geht.

Weil ich mir dessen auch von Anfang an bewusst war, habe ich das Ludwig-Boltz­mann-Institut für Menschenrechte gebeten, mit seiner Expertise beratend zur Seite zu stehen. Ich habe auch persönlich viele Diskussionen mit den Vertretern des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte geführt. Was den Teil des Telekommunikationsgesetzes betrifft, glaube ich, mit reinem Gewissen sagen zu können, dass das, was meine Ziel­setzung war, nämlich größtmöglicher Schutz der Grundrechte und maximaler Rechts­schutz, in diesem Bereich gewährleistet ist, weil mir das auch persönlich wichtig ist, weil ich Grundrechte für unteilbar halte.

In der Diskussion stellt sich auch die immer wieder aufkommende Frage: Sind andere europäische Länder mittlerweile zu der Auffassung gekommen, diese Richtlinie wäre nicht grundrechtskonform? – Da möchte ich Sie auch berichtigen. Ich habe mir – weil Sie das erwähnt haben – ebenfalls diese Bewertung angesehen, die der Wissenschaft­liche Dienst des Deutschen Bundestages erstellt hat. Diese ist schon eindeutig! Sie zeigt eine kritische Haltung, aber sie ist eindeutig und besagt: Die Richtlinie muss um­gesetzt werden. – Das ist nicht besonders schwierig. Aber das Zweite, was der Wis­senschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auch klar sagt, ist, dass die Vor­ratsdatenspeicherung nicht von vornherein unvereinbar mit dem Artikel 10 der Grund­rechte ist, sondern dass es die Frage ist, wie man sie implementiert.

Weil das so ist und weil ich das auch schon wusste, als wir in der Ausarbeitung unserer österreichischen Umsetzung waren, habe ich diese Kritikpunkte aufgenommen. Wir ha­ben, insbesondere was die Dauer der Speicherung der Daten betrifft, hier eine Mini­malumsetzung vorgenommen: Das sind sechs Monate.

Die Frage, ob es sechs oder sieben Monate sind, resultiert daraus, dass die Provider nicht jeden Tag die Daten des letzten Tages löschen können. Das heißt, so wie wir am


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