BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 97

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Ersten das Geld bekommen, löschen sie eben am Ersten die Daten, und da mag es dann so sein, dass das bei einer geringen Datenmenge erfolgt; das ist technisch nicht anders möglich. Aber die politische Festlegung ist die Minimalumsetzung von sechs Monaten, und technisch so weit wie möglich tatsächlich keinen Tag länger!

Wir haben einen restriktiven Datenumfang, Inhalte werden nicht übermittelt. Das ist oh­nedies eine Selbstverständlichkeit, denn es geht um die Verbindungs- und Standortda­ten. Die Regelung sieht generell den Zugriff auf Daten nur mit Gerichtsbeschluss vor; Ausnahme sind die IP-Adressen. Da bin ich froh, dass das Parlament auch noch das Vier-Augen-Prinzip, also noch einmal eine Verbesserung, eingeführt hat. Wir haben auch die strenge Verwendungskontrolle, die Protokollierung von Datenzugriffen verein­bart, dass die Betroffenen einen Rechtsschutz haben.

Das heißt, ich möchte Ihnen damit nur sagen, dass es in Bezug auf alle Instrumente, die rechtsstaatlich vorhanden sind, meinerseits das größte Bemühen gegeben hat, das umzusetzen. Wir haben im Zuge der Begutachtung auch noch die Berufsgeheimnisträ­ger ausgenommen.

Wir haben einen Bereich – das stimmt –, in dem wir von einer Form der Übererfüllung sprechen könnten; das ist aber ein Punkt, den ich für richtig halte. Das ist nämlich dann der Fall, wenn es im Interesse der betroffenen Personen ist. Das heißt, wenn es um Leib und Leben geht, wenn etwa Ihr Kind einen Selbstmord ankündigt und man ver­sucht, es zu finden, oder wenn jemand vermisst wird, in einer Lawine oder sonst ir­gendwo, dann wird es einen Datenzugriff – auch mit nachträglicher Informationspflicht im Fall von Vorratsdaten – geben. Das ist gut so.

Insgesamt glaube ich, dass wir mit großem Bemühen, mit großem Augenmaß und höchstmöglichem Rechtsschutz und Schutz der Privatsphäre hier mit reinem Gewissen dieser Novelle zustimmen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.43


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


14.43.24

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gru­ber, ich muss auf das, was Sie gesagt haben, noch kurz eingehen, weil Sie jede Gele­genheit, die sich bietet, dazu nutzen, uns immer wieder vorzuwerfen: Ihr habt das ge­macht, ihr habt das nicht gemacht, das ist falsch gelaufen und so weiter.

Ich stehe hier, weil ich mich mit der Gegenwart beschäftige, weil ich mich mit der Zu­kunft und nicht mit der Vergangenheit beschäftige. (Bundesrat Gruber: Herr Kollege, ich habe von Ihren Vorgängern hundertmal ...!) – Herr Kollege Gruber, hören Sie auf zu träumen, beschäftigen wir uns mit dem, was kommt! (Bundesrat Gruber: Was die Vorwürfe betrifft ...!) Im Übrigen: Tun Sie nicht immer so, als hätte die SPÖ keine Vor­geschichte! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn jetzt diese gesetzlichen Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung beschlossen werden, dann muss jedem, der dafür in diesem Hause einsteht, klar sein, dass er damit alle Österreicherinnen und Österreicher in Wirklichkeit pauschal einem Generalver­dacht aussetzt, nämlich dem, Böses im Schilde zu führen! (Bundesrat Kainz: Ist ja nicht wahr! Bitte!)

Unter dem Titel des Kampfes gegen den Terrorismus führt man hier gesetzliche Ver­pflichtungen ein, dass man höchstpersönliche Daten eines jeden von uns, eines jeden Österreichers, einer jeden Österreicherin, für bis zu sechs Monate speichert – oder vielleicht sogar länger –, auch unter Außerachtlassung des Briefgeheimnisses. Tele-


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