BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 98

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fonanrufe werden aufgezeichnet, wer mit wem verkehrt, SMS-Verkehr, E-Mail-Kontak­te, all das wird aufgezeichnet und für den Zeitraum von sechs Monaten gespeichert. (Bundesrat Kainz: Hast du ein Problem damit?) Jetzt frage ich mich ... (Bundesrat Gruber: Hast du ein Problem damit?)

Schauen Sie, das ist genau das! Da heißt es immer: Nur wer ... Das ist offensichtlich so eine Diktion von euch, ihr werft mir dann vor: Nur weil ich das jetzt kritisiere, stehe ich schon unter Verdacht. Ich meine, das kann es wohl nicht sein. Nur wer offen­sichtlich etwas zu verbergen hat, der wehrt sich gegen die Aufklärung – ich meine, das kann es nicht sein! Da geht es um ein Gesetz, und wir sind der Meinung, dass es falsch ist, dieses Gesetz so zu beschließen – und lassen Sie mich jetzt bitte auch be­gründen, warum! Ich habe kein Problem damit, dass Sie etwas einwerfen, aber so, wie Sie das jetzt machen, ist es nicht in Ordnung.

Ich frage mich einfach nur, ob es wirklich notwendig ist, das so zu beschließen, weil ich glaube, dass man hier weit über das Ziel hinausschießt. Man schießt hier über das Ziel hinaus, nur um ein vorgetäuschtes, ein subjektives Sicherheitsgefühl zu schaffen, eine Überwachungsdatenbank, die meines Erachtens in einem krassen Missverhältnis zu der verlorengehenden Freiheit hier im Land steht!

Missbrauch – das ist auch schon angeschnitten worden – kann nie ausgeschlossen werden. Das Beispiel Sony wurde genannt. Das ist ein Weltkonzern, ein Unterhaltungs­konzern, der eine Hundertschaft von Cyber-Spezialisten beschäftigt, die nichts anderes tun, als sich mit der Sicherheit dieses Konzerns zu beschäftigen – auch dort wurde erst vor wenigen Tagen oder Wochen eine Unzahl, Millionen von Daten geklaut! Die Sicher­heit werden wir auch hier in diesem Bereich niemals gewährleisten können.

Das ist für mich etwas ganz Schlimmes, das muss ich auch dazu sagen: In der ge­samten Diskussion darf man einfach nicht vergessen, dass, wenn ich alle diese Daten erst einmal gesammelt habe, wenn ich sie dann noch ordne und systematisch ver­knüpfe – das ist ja im Zeitalter des Computers kein Problem –, ich von jedem Einzel­nen, wenn ich das will, ein wunderbares Kommunikationsprofil kriege; ich kriege ein hervorragendes Bewegungsprofil; ich kriege ein hervorragendes Gewohnheitsprofil von jedem von uns, wenn ich das will. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich kann damit alles Mögliche machen: Ich kann Einkaufsgewohnheiten in Erfahrung bringen; ich erfahre, wer mit wem kommuniziert, wer seine Freunde sind, wo er sich aufhält – all das unter dem Motto „Kampf gegen den Terrorismus“. Das ist ja mittlerwei­le eines der Schlagworte unserer Zeit geworden, und ihm sollen wir jetzt alles unterord­nen, vor allem auch die persönliche Freiheit!

Auch das wurde angesprochen: Fünf europäische Länder haben die Vorratsdatenspei­cherung, wie sie von der Europäischen Union in der Richtlinie gefordert wurde, abge­lehnt, beziehungsweise wurden dann die jeweiligen Gesetzesbeschlüsse von den je­weiligen Höchstgerichten aufgehoben. Schweden zum Beispiel hat sich geweigert, das umzusetzen; das wurde heute schon gesagt, und es wurde auch gesagt, dass Schwe­den bestraft wurde. Aber wissen Sie, was die Strafe war? – Sie hatten die Verfahrens­kosten zu zahlen! Ich glaube, das wäre auch für Österreich ein guter Preis, um die Grundrechte der Menschen bei uns im Land zu wahren.

Auch dass die Europäische Kommission mittlerweile in ihrem Evaluierungsbericht fest­gehalten hat, dass die Datenspeicherungsrichtlinie in Teilen mit den Freiheits- und Grundrechten im Widerspruch steht, wurde gesagt. Mittlerweile kann man davon aus­gehen, dass diese Richtlinie noch heuer umgeschrieben werden wird. Aber trotzdem beschließen wir heute diese Vorratsdatenspeicherung – alles im Kampf gegen den Ter­rorismus, wie wir wissen! (Bundesrat Gruber: Die Evaluierung ...!)

 


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