BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 95

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Dr. Karl. – Bitte.

 


14.33.13

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die stete Wahrung der Grundrechte sind ganz elementare Wer­te unserer Gesellschaft. Das ist auch heute schon in einigen Redebeiträgen zum Aus­druck gekommen. Natürlich werden Bürgerinnen und Bürger auch künftig geschützt miteinander kommunizieren können, denn nur auf diese Weise können das Recht auf Privatsphäre, aber auch die Diskussionsbereitschaft und die Teilhabe am öffentlichen Diskurs gewährleistet werden.

Wir müssen aber auch eines berücksichtigen: Wir sind dazu verpflichtet, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen und damit eine wirksame Strafverfolgung si­cherzustellen. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, auch bei der Nutzung moderner Kom­munikationswege die Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Das Internet kann dabei kein rechtsfreier Raum bleiben.

Denn eines muss uns klar sein, meine sehr verehrten Damen und Herren: Rechtsstaat bedeutet auch, Bürgerinnen und Bürger mit angemessenen Mitteln vor Rechtsverlet­zungen zu schützen und dem Staat die Aufklärung von Straftaten zu ermöglichen. Das dient der Strafverfolgung, aber natürlich auch dem Opferschutz. Es geht um Sicherheit, aber auch um die erforderliche Ausgewogenheit und Verhältnismäßigkeit – eine Aus­gewogenheit zwischen dem Schutz der Privatsphäre als Eckpfeiler unserer Demokratie einerseits und wirksamer Strafverfolgung als Voraussetzung für mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger andererseits.

Ich bin daher davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzespaket diese notwendige Verhältnismäßigkeit mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß hergestellt ha­ben. Ich nehme aber natürlich auch die geäußerten Bedenken gegen das vorliegende Gesetzespaket sehr ernst. Österreich betritt auch mit dieser Umsetzung der Vorratsda­tenspeicherung Neuland. Wir haben den Spielraum der Richtlinie genau ausgelotet, mit zahlreichen Experten und Expertinnen diskutiert und letztlich – davon bin ich über­zeugt – eine gute Lösung gefunden.

Beim Umgang mit Daten, nämlich mit persönlichen Daten, ist immer besondere Vor­sicht angebracht – auch das ist heute schon in mehreren Redebeiträgen angeklungen. So soll etwa das Vier-Augen-Prinzip uneingeschränkt zur Geltung gelangen, sodass eine Anordnung nur dann ergehen kann, wenn sie auch durch den Gruppenleiter be­ziehungsweise jeweiligen Leiter der Staatsanwaltschaft genehmigt wird. Ein weiteres wesentliches Element für das Vertrauen in dieses Instrument ist auch die Dokumen­tation, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen Staatsanwaltschaft und Ge­richt auf Vorratsdaten zugegriffen haben.

Durch diese Vorgangsweise wird ein sensibler und datenschutzrechtlich einwandfreier Umgang mit diesen Daten sichergestellt. In diesem Sinne darf ich Sie einladen, das zur Beschlussfassung anstehende Paket auch mit zu beschließen. Insbesondere auf dem Gebiet der Datensicherung und des Rechtsschutzes wurde hier gute Arbeit geleistet. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Bures. – Bitte, Frau Minister.

 


14.36.41

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine Kolleginnen! Frau Ministerin Fekter! Ich glaube, dass es zu Recht eine


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