Trotzdem müssen wir uns, wenn man der Statistik Glauben schenken darf, glücklich schätzen. Im Vergleich mit dem Jahr 2010 sind auf Österreichs Straßen um 81 Menschen weniger ums Leben gekommen, was ein Rückgang von 13 Prozent ist. Allein die Zahl der Todesopfer durch Alkohol am Steuer ist im Jahr 2010 um 28 Prozent gesunken. – Also Entwicklungen, die sehr erfreulich sind.
Aber trotz dieser erfreulichen Zahlen möchte ich auch festhalten, dass jedes Todesopfer und jeder Verletzter einer zu viel ist.
Unsere erst im Vormonat beschlossenen strengeren gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Alkolenker und unbelehrbare Raser lassen für die Zukunft bei entsprechenden Kontrollen natürlich noch bessere Ergebnisse erwarten. Waren es in der Vergangenheit überwiegend Maßnahmen im motorisierten Bereich, so wird mit dieser Novelle ein weiterer Schwerpunkt gesetzt, nämlich ein Schwerpunkt, der die Gruppe der schwächsten Verkehrsteilnehmer trifft.
Wir werden heute Maßnahmen beschließen, die in Zukunft in erster Linie Fußgängern, Radfahrern und Kindern mehr Sicherheit und Schutz im Straßenverkehr bieten sollen – Maßnahmen, die einer leider negativen Entwicklung bei Rad fahrenden Kindern gegensteuern sollen. Waren es in den letzten Jahren durchschnittlich 3 700 Kinder, die nach Unfällen in Krankenhäusern behandelt werden mussten, so stieg diese Zahl im letzten Jahr auf 4 800 – eine Entwicklung, der man gegensteuern muss.
Allein der Hinweis von Ärzten, dass durch das Tragen eines Fahrradhelms 900 Kinder vor schweren Kopfverletzungen geschützt werden können, ist ein nachhaltiger Grund, eine Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr einzuführen. Ich denke, wenn Kinder bis zum 12. Lebensjahr – Kritik vom Kollegen Krusche – einen Radhelm tragen, dass sie ihn dann auch weiter verwenden werden. Wenn man das einführt, dann meine ich, sollte man eine Pflicht daraus machen, allerdings ohne Sanktionen.
Wir haben das ja auch bei Kindern, die Ski fahren, erlebt. Alleine das Aufsetzen eines Sturzhelms hat bei Ski fahrenden Kindern dazu geführt, dass die schweren Kopfverletzungen um ein Vielfaches zurückgegangen sind. Eine ähnliche Diskussion haben wir bei Einführung der Gurtenpflicht gehabt. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Über 900 können nur verhindert werden. Den Rest kann man sich dann laut Statistik aussuchen.
Aber die Diskussion haben wir ja auch bei der Gurtenpflicht gehabt. Und die Diskussion haben wir auch bei Mopeds und Motorrädern wegen des Sturzhelms gehabt. Heute redet kein Mensch mehr darüber. Heute ist es selbstverständlich geworden, diese Dinge werden auch nicht mehr in Frage gestellt.
Genauso wichtig, meine Damen und Herren, ist die Verankerung des Rücksichtnahmegebots in der Straßenverkehrsordnung. In Zeiten ständig zunehmenden Verkehrs wird mit diesem Gebot dazu aufgerufen, Menschen mit offensichtlichen körperlichen Beeinträchtigungen besonders rücksichtsvolles Verhalten entgegenzubringen. Also zum Vertrauensgrundsatz ein Gebot, das uns alle miteinander auffordert, wenn wir Leute auf der Straße sehen, die offensichtlich körperlich beeinträchtigt sind, diese besonders zu schützen und diesen ein rücksichtsvolles Verhalten entgegenzubringen.
Weitere Neuerungen sind ein neues Verkehrszeichen, das wurde schon angesprochen, das einen Schutzweg sowie einen Radfahrübergang gemeinsam anzeigt. Außerdem dürfen sich Radfahrer so einem Radfahrübergang nur mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h nähern. Es gibt Räder mit einem Tacho und solche, die keinen haben. Vielleicht kommt noch die Verpflichtung, dass jedes Fahrrad einen Tacho haben muss, das wäre möglich. Wie immer es ist, auf jeden Fall wird da eine sehr geringe Geschwindigkeit angegeben, um möglichen Gefahren vorzubeugen.
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