BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 104

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auch gefährliche Situationen auf diesen kurzen drei Kilometern immer wieder mit Rad­fahrern entstehen.

Da gibt es zum Beispiel einen Radweg, der kreuzt, der aber dann nicht mehr als Rad­weg gekennzeichnet ist. Und da gibt es eine Stopptafel für Radfahrer mit dem Zusatz „für Radfahrer“ und in weiterer Folge gibt es einen Fußgängerübergang. Wenn ich selber mit dem Rad dorthin komme, habe ich immer Angst, dass ich einen Auffahrunfall produziere. Ich bleibe dort stehen, zwei Autos fahren durch, einer bremst, der Nächste fährt ihm fast hinten drauf. Es herrscht hier Unklarheit.

Das Abbiegeverhalten bei Kreuzungen, wo eigentlich vorgeschriebene Richtungen sein sollten, wird meistens nicht eingehalten. Sehr viele Radfahrer wenden einen besonde­ren Trick an, indem sie, wenn sie sich einem Fußgängerübergang aus einer Seiten­straße ohne Radfahrstreifen nähern, blitzartig zu Fußgängern mutieren, vom Fahrrad springen und plötzlich den Schutz des Zebrastreifens genießen würden.

Auch die Einhaltung diverser Richtungsfahrbahnen bei Radwegen wird nicht kontrolliert und führt immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Noch kurz zwei Punkte, die nicht die Radfahrer betreffen. Erstens: das Kennzeichnen von Halte- und Parkverboten mit Bodenmarkierungen. Grundsätzlich ist alles zu begrü­ßen, was den Schilderwald eindämmt. Man wird sich anschauen müssen, wie das dann in der Praxis, in der Umsetzung vonstattengeht. Es gibt halt manchmal die Situa­tion, dass Bodenmarkierungen aufgrund von Schneefall nicht sichtbar sind.

Anders als bei Bodenmarkierungen für den fließenden Verkehr stellt sich folgende Frage: Wenn sich einer in der Früh dort hinstellt und es hat gerade geschneit und dann kommt die Sonne und der Schnee ist weg: Wie lange darf er dann dort stehen? Wie lange wird es dann toleriert, wenn er sagt: Ich habe mich bei Schneefall hingestellt, aber drei Stunden später ist schon lange alles wieder aper!? – Das sind alles so Sa­chen.

Auch die gegenseitige Rücksichtnahme, die im Gesetz verankert ist, ist eine so weiche Bestimmung. Wer legt jetzt beim Verhalten fest, was rücksichtsvoll ist? Also ich kenne das ganz anders. Es funktioniert auch. Ich nehme aber nicht an, dass es im Sinne dieser Bestimmung ist. Sechsspurige Kreisverkehre mit acht Abzweigungen, und da gilt eine ganz klare Regel – natürlich ohne irgendeine Bodenmarkierung –: Wer seine Nase einen Zentimeter weiter vorne hat, hat Vorrang. Funktioniert überraschender­weise! Aber summa summarum hat man den Eindruck, dass bei dieser Novelle die Lobby der Gerichtsgutachter und Rechtsanwälte Pate gestanden hat, aber nicht das Bestreben, mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Wir werden deshalb dieser Novellie­rung nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.

 


15.11.28

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege Krusche, es gibt Leute, die in jeder Suppe ein Haar finden. Manchmal müssen sie es auch selber vorher ausreißen. So kommt mir in etwa Ihre Stellungnah­me zu diesem Gesetz vor.

Meine Damen und Herren, ich glaube, unbestritten ist: Österreichs Straßen sind trotz ständig wachsenden Verkehrsaufkommens sicherer geworden, obwohl ich mir schwer tue, diesen Satz zu sagen, weil ich gestern ungewollt Zeuge eines schweren Verkehrs­unfalls auf der Autobahn in Salzburg geworden bin. Ich sage Ihnen, das Auto, das ich dort zwischen zwei Lkw gesehen habe, war nur mehr einen Meter lang. Das, was dem Fahrer passiert ist, und die Folgen dieses Unfalls sind schlimm.

 


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