BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 103

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Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


15.03.56

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Frau Bundesminister Bures, keine Angst, das ist ein weniger emotionales Thema. (Bundesrat Mag. Klug: Das glauben wir nicht!) Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier ja ein Sammel­surium von Änderungen in der StVO, vornehmlich Radfahrer betreffend. Und der wohl am meisten diskutierte Punkt ist die Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Das ist an sich grundsätzlich positiv zu sehen.

Ich frage mich nur: Was ist mit jenen Kindern und Jugendlichen, die älter als 12 Jahre sind, was ist mit Erwachsenen? Ist deren Leben weniger schützenswert oder haben die einen härteren Schädel? Ich weiß es nicht.

Und dann stellt sich natürlich die Frage: Was soll eigentlich ein Gesetz ohne jegliche Sanktionen? Es gibt keine Strafen bei Nichteinhaltung. Es sind auch ausdrücklich die Rechtsfolgen nach dem ABGB, den Versicherungsschutz betreffend, ausgeschlossen. Also ist das Ganze eigentlich nur ein Alibigesetz, das das Papier nicht wert ist. Das ist eine Empfehlung und hat meines Erachtens in dieser Form in einer StVO nichts ver­loren.

Auch gegen die Einführung des kombinierten Verkehrszeichens „Schutzweg und Fahr­radübergang“ ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Mutationen aber, die darauf hin­deuten, was zuerst kommt – Fahrrad oder Fußgänger? –, halte ich ein bisschen für übertrieben, denn im Verhalten des Kraftfahrers ändert sich dadurch eigentlich gar nichts. Das birgt nur die Gefahr, dass unter Umständen verkehrt aufgestellte Tafeln dann zur Rechtsunwirksamkeit führen und entsprechend bekämpft werden können.

Auch die Annäherung mit 10 km/h zu Fahrradübergängen erscheint auf den ersten Blick sehr sinnvoll. Es hat ja bisher diese Regelung schon beim Überqueren der Straße gegeben, dass man nun sagt, das Annähern ist eigentlich das Wichtigere, um recht­zeitig erkannt zu werden, gesehen zu werden. Das ist grundsätzlich richtig, aber auch das, sage ich, hat mehr oder weniger nur Empfehlungscharakter, denn ich glaube kaum, dass dann Polizisten mit Laserpistolen draußen stehen werden und die Geschwindig­keit der Radfahrer messen werden.

Es gibt auch keine Verpflichtung, am Fahrrad einen Tacho anzubringen. Ich frage mich: Wie genau muss ein Radfahrer seine Geschwindigkeit einschätzen können – ob er jetzt schneller ist, ob er 12 oder 15 km/h fährt? Das bleibt alles im Dunkeln. Schluss­endlich werden sich die Gutachter darüber freuen, die im Falle eines Unfalls umfang­reiche Expertisen erstellen werden. Das haben dann die Unfallgegner zu bezahlen.

Leider hat man bei diesem Gesetz grundsätzlich etwas versäumt, nämlich endlich mehr Klarheit in das rechtliche Wirrwarr im Verhältnis zwischen Autofahrer und Rad­fahrer zu bringen. Damit hätte man eigentlich erst einen wirklich wesentlichen Beitrag für die Sicherheit leisten können, denn – bei aller Liebe zum umweltfreundlichen Rad­fahren –: Auch dem anarchischen Verhalten mancher Fahrradfahrer gehört energisch Einhalt geboten.

Ich erlebe selber auf meinem Weg in die Arbeit, den ich witterungsabhängig und sai­sonabhängig mit dem Pkw oder mit dem Fahrrad zurücklege, wie viele unklare und


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