BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 106

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Eine zweite vorgezogene Haltelinie für einspurige Fahrzeuge soll die Gefahr bei Kreu­zungen entschärfen, und zwar zwischen einspurigen und mehrspurigen, indem die ein­spurigen vorher wegfahren können, um zu verhindern, dass im toten Winkel eines Lkw ein Radfahrer zu Schaden kommt.

Die letztgenannten Neuerungen sowie die Verankerung des Rücksichtnahmegebots und die Radhelmpflicht für Kinder werden in Zukunft den schwächsten Teilnehmern am Verkehr mehr Schutz bieten und hoffentlich auch die Unfallbilanz vor allem bei Rad fahrenden Kindern verbessern.

Wir Sozialdemokraten danken dir, Frau Bundesminister, dafür und allen, die an diesem Sicherheitspaket mitgearbeitet haben, und werden dieser Novelle unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kersch­baum. – Bitte.

 


15.17.41

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man hin und wieder die Zeitung aufschlägt, dann könnte man ja meinen, Rad fahren ist in, denn es gibt diverse Minister und Ministerinnen, die sich gerne am Fahrrad abbilden lassen. Von Ihnen, Frau Ministerin, habe ich eigentlich nur ein Foto neben dem Fahrrad mit Kindern mit Helm gesehen, noch keines direkt auf dem Fahrrad. Aber ich weiß, andere Minister haben sich dabei  (Bundesministerin Bures: Gute Idee! Sie können in mei­ner PR-Abteilung beginnen!) – Im Google sieht man Sie nicht auf dem Fahrrad. Viel­leicht sollten Sie das noch nachholen. Sie sollten sich vielleicht draufsetzen, um auszu­probieren, wie das so ist, wenn man das Fahrrad als Allzwecktransportmittel in An­spruch nimmt. Das ist nämlich das Problem.

Ich denke, es ist vielen schon sehr wohl bewusst, dass das Radfahren auch im Alltags­verkehr sehr zur Entlastung unserer Straßen beitragen kann und unter anderem zumin­dest Verbesserungen herbeiführen kann, was Probleme hinsichtlich Klimaverschlechte­rung und auch mit anderen Schadstoffen betrifft. Das wird auch immer wieder gepre­digt. Es gibt einen Masterplan Rad, es gibt eine Klimastrategie, es gibt ein Regierungs­programm, ein Verkehrssicherheitsprogramm, und überall steht drinnen: Wir müssen den Anteil an Fahrrädern steigern, denn das ist ganz wichtig, dann sind wir ja klima­freundlich unterwegs und sicher sowieso.

Seit 2009 gab es eine Expertengruppe, die darüber beraten hat, wie man denn den Radverkehr stärken könnte. Es sind Ergebnisse herausgekommen, die eigentlich wei­testgehend im Konsens waren. Nur in der Novelle dieser StVO finden sich diese Er­gebnisse leider nicht.

Das ist einerseits die Freigabe der Radwegbenutzungspflicht, um da – wie soll man sa­gen? – klare Verhältnisse zu schaffen, andererseits die Fahrradstraße, wofür es jetzt im Gesetz zwar einen Namen gibt, aber es steht nicht wirklich drinnen, wie diese ge­nau geplant zu werden hat, et cetera. Ich denke, es fehlt auch eine vernünftige Rege­lung für das Fahren gegen die Einbahn. Das sollte an und für sich zur Förderung des Radverkehrs fast überall möglich sein, denn dann wird das Fahrrad nämlich wirklich in vielen Bereichen schneller unterwegs sein, also eine schnellere Alternative zum Kfz-Verkehr sein. Diese Maßnahmen fehlen.

Was drinnen ist, ist die Regelung mit der doppelten Haltelinie. Das klingt recht nett und gut. Im Prinzip ist es ja jetzt schon des Öfteren so, dass der Radweg ein Stückchen weiter vorne endet und man deshalb als Radfahrer auch vorfahren und vorne starten


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