Eine zweite vorgezogene Haltelinie für einspurige Fahrzeuge soll die Gefahr bei Kreuzungen entschärfen, und zwar zwischen einspurigen und mehrspurigen, indem die einspurigen vorher wegfahren können, um zu verhindern, dass im toten Winkel eines Lkw ein Radfahrer zu Schaden kommt.
Die letztgenannten Neuerungen sowie die Verankerung des Rücksichtnahmegebots und die Radhelmpflicht für Kinder werden in Zukunft den schwächsten Teilnehmern am Verkehr mehr Schutz bieten und hoffentlich auch die Unfallbilanz vor allem bei Rad fahrenden Kindern verbessern.
Wir Sozialdemokraten danken dir, Frau Bundesminister, dafür und allen, die an diesem Sicherheitspaket mitgearbeitet haben, und werden dieser Novelle unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.17
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
15.17
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man hin und wieder die Zeitung aufschlägt, dann könnte man ja meinen, Rad fahren ist in, denn es gibt diverse Minister und Ministerinnen, die sich gerne am Fahrrad abbilden lassen. Von Ihnen, Frau Ministerin, habe ich eigentlich nur ein Foto neben dem Fahrrad mit Kindern mit Helm gesehen, noch keines direkt auf dem Fahrrad. Aber ich weiß, andere Minister haben sich dabei (Bundesministerin Bures: Gute Idee! Sie können in meiner PR-Abteilung beginnen!) – Im Google sieht man Sie nicht auf dem Fahrrad. Vielleicht sollten Sie das noch nachholen. Sie sollten sich vielleicht draufsetzen, um auszuprobieren, wie das so ist, wenn man das Fahrrad als Allzwecktransportmittel in Anspruch nimmt. Das ist nämlich das Problem.
Ich denke, es ist vielen schon sehr wohl bewusst, dass das Radfahren auch im Alltagsverkehr sehr zur Entlastung unserer Straßen beitragen kann und unter anderem zumindest Verbesserungen herbeiführen kann, was Probleme hinsichtlich Klimaverschlechterung und auch mit anderen Schadstoffen betrifft. Das wird auch immer wieder gepredigt. Es gibt einen Masterplan Rad, es gibt eine Klimastrategie, es gibt ein Regierungsprogramm, ein Verkehrssicherheitsprogramm, und überall steht drinnen: Wir müssen den Anteil an Fahrrädern steigern, denn das ist ganz wichtig, dann sind wir ja klimafreundlich unterwegs und sicher sowieso.
Seit 2009 gab es eine Expertengruppe, die darüber beraten hat, wie man denn den Radverkehr stärken könnte. Es sind Ergebnisse herausgekommen, die eigentlich weitestgehend im Konsens waren. Nur in der Novelle dieser StVO finden sich diese Ergebnisse leider nicht.
Das ist einerseits die Freigabe der Radwegbenutzungspflicht, um da – wie soll man sagen? – klare Verhältnisse zu schaffen, andererseits die Fahrradstraße, wofür es jetzt im Gesetz zwar einen Namen gibt, aber es steht nicht wirklich drinnen, wie diese genau geplant zu werden hat, et cetera. Ich denke, es fehlt auch eine vernünftige Regelung für das Fahren gegen die Einbahn. Das sollte an und für sich zur Förderung des Radverkehrs fast überall möglich sein, denn dann wird das Fahrrad nämlich wirklich in vielen Bereichen schneller unterwegs sein, also eine schnellere Alternative zum Kfz-Verkehr sein. Diese Maßnahmen fehlen.
Was drinnen ist, ist die Regelung mit der doppelten Haltelinie. Das klingt recht nett und gut. Im Prinzip ist es ja jetzt schon des Öfteren so, dass der Radweg ein Stückchen weiter vorne endet und man deshalb als Radfahrer auch vorfahren und vorne starten
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