kann. Ich möchte darauf hinweisen, einen toten Winkel haben nicht nur die Lkw, sondern den haben auch die Pkw. Das ist sehr oft ein Problem.
Das Problem, das wir jetzt mit dieser doppelten Haltelinie haben, ist Folgendes: Wenn die Mopedfahrer und die Motorradfahrer dort auch vorne stehen bleiben dürfen und sich einen Kavalierstart liefern, möchte ich als Radfahrerin nicht wirklich daneben stehen und mit starten müssen. Das, glaube ich, ist fast noch unangenehmer, als wenn ich neben dem Lkw wegfahren muss. Mit dieser Regelung, dass man auf dieser vorgezogenen Haltelinie eben auch motorisierte Zweiräder starten lässt, denke ich, hat man der Sicherheit insgesamt eher Schaden zugefügt als einen Nutzen. (Präsident Kneifel übernimmt den Vorsitz.)
Da Herr Kollege Krusche vorhin ein paar so eigenartige Dinge aufgezählt hat, die dem Radfahrer und der Radfahrerin so passieren, wenn er beziehungsweise sie eben im Alltagsverkehr unterwegs ist, möchte ich auch noch etwas hinzufügen. Bei uns zum Beispiel gibt es eine Landesstraße B inzwischen mit einer ungeregelten Eisenbahnkreuzung. Die Autofahrer dürfen ungeregelt drüberfahren, die Radfahrer haben eine Stange, damit sie ja absteigen und das Rad drüberschieben. Ein Radfahrer, der unterwegs ist, hört den Zug, wenn er kommt, der Autofahrer nicht. Jetzt frage ich mich schon, was das für komische Verkehrssicherheitsvorstellungen sind, warum der Radfahrer abgehalten werden muss und der Autofahrer drüberbrausen darf.
Ein weiteres Problem für RadfahrerInnen. Der Radweg ist im Winter in vielen Bereichen nicht geräumt. Dann fahre ich auf die Straße, was ich eigentlich nicht darf. Das sind lauter so Regelungen, wo man sich als RadfahrerIn nicht einmal sicher ist, wie man sich richtig verhält, wenn die Voraussetzungen so gegeben sind.
Da wäre sehr viel zu tun gewesen, und da hätte es viele Experten gegeben, die sich einig waren, was zu tun gewesen wäre. Leider ist es in diesem Bereich so gewesen, wie es gerade im Verkehrsbereich sehr oft der Fall ist, nämlich dass die Frau Ministerin ganz vernünftige Ansätze mit einbringt, dass aber dann die ÖVP kommt und sagt: Nein, das geht eigentlich alles nicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Meines Wissens war es von eurer Seite her schon so, dass viele dieser Maßnahmen, die da eigentlich geplant waren und wo sich die Experten einig waren, dann plötzlich mit einem Initiativantrag vom Tisch gewischt worden sind.
Und dann gibt es eben auch noch die Radhelmpflicht, die wir im Ausschuss auch schon sehr kontrovers diskutiert haben. Es ist ja nicht so, dass wir etwas gegen Radhelme haben, wir haben nur etwas gegen die Verpflichtung, einen Radhelm zu tragen. Gegen diese Verpflichtung haben nicht nur wir etwas, sondern im Prinzip alle maßgeblichen Experten und alle Vereine, die etwas zum Radverkehr in Österreich zu sagen haben, wie zum Beispiel – der VCÖ sowieso – diverse Radfahrervereinigungen und jemand, den ich üblicherweise nicht zitiere, der ÖAMTC.
Selbst der ÖAMTC sagt, so wie das im Gesetz geregelt ist, ist es eigentlich eher kontraproduktiv, weil erstens nach wie vor nicht auszuschließen ist, dass sich im Falle eines Unfalles ohne Helm Versicherungen dann schadlos halten. Andererseits ist es einfach so, dass, wenn ich verpflichtet bin, dem Kind einen Helm aufzusetzen, das auch tun werde. Als Elternteil ist man ja normalerweise schon bedacht darauf, Kinder richtig zu erziehen und nicht zu sagen: Na dann fahrt halt heute ohne!, sondern Gesetze muss man einhalten. Dann habe ich einmal vielleicht den Helm nicht bei der Hand, dann fährt das Kind vielleicht bei einem Freund Rad. Das sind lauter Ebenen, die man mit bedenken muss. Gerade Kinder unter zehn fahren üblicherweise auf der Straße nicht recht weit von A nach B oder nicht sehr oft weit auf der Straße von A nach B, sondern sie üben ganz einfach. Und wenn man dann immer einen Helm aufsetzen muss, dann ist es oft so: Wenn der Helm nicht da ist, dann fahre ich halt mit dem Auto.
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