BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 111

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tigt werden können, die Frage der Radwegbenützungspflicht aufzuheben, weil das vor Ort, in den Regionen besser beurteilt werden kann, ob und in welcher Form das abge­wickelt werden muss.

Ich unterstütze in meinem Bereich aus tiefer Überzeugung, auch im Wissen, wie sich in Zukunft der Verkehr entwickelt, wie sich Mobilität entwickelt, alles, was Intermodalität betrifft, alles, wo es darum geht, dass wir verschiedene Verkehrsträger stärker verknüp­fen.

Es ist nicht so, dass ein Mensch ein Verkehrsmittel hat und das immer nur das Auto ist. Es wird kombiniert. Umso mehr es uns gelingt, es mit umweltfreundlichen Verkehrs­trägern – ob das das Fahrrad ist, ob das der öffentliche Verkehr ist, ob das die Eisen­bahn ist – zu kombinieren, umso wichtiger und umso sinnvoller ist es. Das hat mit Ver­kehrssicherheit und auch mit einer umweltfreundlichen Mobilität sehr viel zu tun.

Daher unterstütze ich das und glaube, wir werden noch viele Diskussionen in Zukunft führen, wie wir auch den Radverkehr und das Miteinander auf Österreichs Straßen bes­ser gestalten können.

Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass wir diese noch zu führende Diskussion jetzt nicht einfach abwarten, sondern heute die Radhelmpflicht für Kinder einführen, weil ich nicht möchte, dass wieder eine Sommersaison vergeht, ohne dass wir das machen, was uns Experten sagen, nämlich unsere Kinder vor schweren Kopfverletzungen zu schützen. (Bundesrätin Kerschbaum: Welche Experten? Versicherungsexperten!)

Ich sage es Ihnen ganz offen: Ich werde nichts unversucht lassen. Wir werden uns das auch anschauen, genauso wie bei den ersten beiden Paketen. Wir evaluieren das im­mer wieder: Hat dieses Mittel auch dazu geführt, was unsere Zielsetzung war? Wir wer­den das auch bei der Radhelmpflicht machen.

Ich möchte Ihnen auch Folgendes sagen, weil ich mit dem VCÖ in vielen Gesprächen bin und wir auch einen sehr konstruktiven, manchmal auch einen kontroversen Aus­tausch haben:

Der VCÖ sagt in der Frage der Radhelmpflicht für Kinder in diesen zehn Punkten – Sie haben den Folder (den genannten Folder in die Höhe haltend), Sie haben ihn ja ge­habt –, er ist gegen die Radhelmpflicht, denn – ich lese Ihnen das jetzt vor –:

„Eine Helmpflicht verleidet Kindern das Radfahren“, eine „unnötige Einschränkung der Bewegung unserer Kinder“ schadet und geht „zu Lasten ihrer Gesundheit“, „aus Angst reagieren Eltern mit Einschränkungen für ihre Kinder“, „renommierte Ärzte und Wissen­schaftler sprechen sich gegen eine Radhelmpflicht“ aus.

Ich will jetzt nicht respektlos sein, aber ich halte das bei allem Verständnis für den VCÖ und allen Diskussionen wirklich für einen Blödsinn. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bun­desrätin Kerschbaum: Dort sind aber auch Experten!)

Ich sage Ihnen, worauf ich mich verlasse. Ich verlasse mich auf Untersuchungen zum Beispiel des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Ich verlasse mich auf die Aussagen von renommierten Unfallchirurgen und auf den Dachverband der Unfallchirurgen. Die sind nämlich diejenigen, die die verletzten Kinder dann im Spital sehen. Und ich verlas­se mich auf die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ, die übrigens diese Radhelmpflicht begrüßt haben. Sie (in Richtung der Bundesrätin Kerschbaum) reden vielleicht von der Stellungnahme zur Begutachtung. Das hat dazu geführt, dass ich ausführliche Gesprä­che geführt habe. Es gibt Presseaussendungen, wo sie sagen, ja, sie haben sich von diesen Argumenten überzeugen lassen und sie sind für die Einführung der Radhelm­pflicht.

Auf die Fragen: Sind die Erwachsenen nicht zu schützen, sondern nur die Kinder?, Warum macht man das nur für Kinder?, ist es mir wichtig, Ihnen doch zu sagen, dass


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