BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 132

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Österreich unterstützt hier alle Maßnahmen, die helfen, den europäischen Forschungs­raum zu verwirklichen. Die von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Inno­vationspartnerschaften haben allerdings aus österreichischer Sicht nur dann einen Sinn, wenn sie mit den bestehenden Vernetzungsaktivitäten der Mitgliedstaaten verbun­den sind.

Die Vorbereitung für das 8. Forschungsrahmenprogramm verfolgt Österreich mit gro­ßem Interesse und auch mit dementsprechendem Engagement. Die damals zustän­dige Bundesministerin hat der Europäischen Kommission erste Überlegungen Öster­reichs für die Gestaltung der künftigen EU-Forschungspolitik bereits übermittelt, und das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist – meinen Informationen nach – gerade dabei, seine prioritären Maßnahmen für das österreichische nationale Reformprogramm im Bereich Forschung zu formulieren.

Mit der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation hat sich Österreich zum Ziel gesetzt, die Forschungsquote bis 2020 um einen Prozent­punkt auf 3,76 Prozent anzuheben. Diese Strategie stellt zumindest, würde ich sagen, ein Bekenntnis zur Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Inno­vation dar. Trotzdem leistet sie damit einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbs­fähigkeit und das Wachstums der österreichischen Wirtschaft. Damit verbunden ist na­türlich auch die Schaffung dementsprechender Arbeitsplätze.

Zudem ist die Gestaltung der künftigen EU-Förderlandschaft und eine Schwerpunktset­zung im Bereich Forschung im Gemeinschaftshaushalt 2014 bis 2020 der Bundesre­gierung generell ein wichtiges Anliegen.

Die Arbeiten der Europäischen Kommission im Hochschulbereich stehen vorrangig im Zusammenhang mit der EU-Strategie 2020 und fokussieren die im Rahmen der Leitini­tiativen „Jugend in Bewegung“, “Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglich­keiten“ und „Innovationsunion“ angekündigten konkreten Vorschläge und ergänzende Maßnahmen.

In Hinblick auf die Kernziele der EU-Strategie 2020 haben auch das im Jänner 2011 gestartete „Europäische Semester“ und die Bewertung der nationalen Reformprogram­me für den Hochschulbereich Priorität. Beim „Europäischen Semester“ handelt es sich um einen alljährlichen Zeitraum von sechs Monaten, in dem die Haushalts- und die Strukturpolitik der Mitgliedstaaten überprüft werden, um Unstimmigkeiten und entste­hende Ungleichgewichte aufzudecken. So soll die Koordinierung schon in der Vorberei­tungsphase von wichtigen haushaltspolitischen Entscheidungen verstärkt werden.

Bezüglich der Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung wird die Kommission eine Mitteilung hinsichtlich einer neuen, erweiterten Agenda für die Hochschulbildung ausarbeiten, verbunden mit dem Ziel, die Reform und die Modernisierung der europäi­schen Hochschulbildung zu fördern.

Eine mehrjährige strategische Innovationsagenda wird die Prioritäten für die Hoch­schulbildung und Forschung aufstellen. Auch plant die Kommission, eine Mitteilung über die neue Generation des EU-Bildungsprogrammes für lebenslanges Lernen in der zwei­ten Jahreshälfte zu veröffentlichen.

Bildung ist ein Kernstück der EU-2020-Strategie, um die strategisch formulierten Priori­täten, wie etwa intelligentes Wachstum, zu erreichen. Österreich setzt sich dafür ein, dass dies im Rahmen der Verhandlungen über den neuen EU-Haushalt entsprechend berücksichtigt wird.

Das österreichische Interesse gilt vor allem der Mitteilung der Europäischen Kommis­sion über die neue Generation des EU-Bildungsprogrammes für lebenslanges Lernen. Hiezu wurde die Position Österreichs hinsichtlich der künftigen Programmgeneration von


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