BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 152

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diese Spirale wollte ich mit diesem System unterbrechen. Die Schlepper können sich nicht mehr an diesen Personen bereichern, weil wir sie auch schützen. Das ist ein Ele­ment. Das wesentlich bessere Element ist die Verkürzung der Verfahren, und das dritte Element ist, dass alle, die kooperativ sind, die sagen, woher sie kommen, wie sie zu uns gekommen sind, wie sie heißen, und deren Angaben plausibel sind, relativ rasch in die Grundversorgung kommen können, wo sie eine Anwesenheitspflicht in diesem Aus­maß nicht mehr haben.

Das Problem besteht aber darin, dass es eine Zeit lang – wie soll ich sagen? –, wahr­scheinlich auch durch die Schlepperorganisationen motiviert und beraten, „in“ war – unter Anführungszeichen –, nicht zu sagen, woher man kommt, nicht zu sagen, wie man nach Österreich gekommen ist, nicht zu sagen, welche Sprache man spricht, nicht zu sagen, was die tatsächlichen Asylgründe sind, das heißt also, das Verfahren zu er­schweren. Auch dagegen hilft dieses Instrument. Daher bin ich sehr froh, dass es dies­bezüglich zu einer Beschlussfassung kommt.

Zur zweiten Sache, Rot-Weiß-Rot-Card und kriteriengesteuertes Zuwanderungssys­tem: Ich halte es für ausgesprochen notwendig, dass wir besser als bisher darauf schauen, mit welcher Qualifikation die Menschen zu uns kommen, weil wir das über das Quotensystem nicht steuern konnten. Dazu kommt ja auch, dass in Österreich 460 000 Ausländer in Beschäftigung sind. Im Verhältnis dazu ist also die Zahl der 11 000 Asylwerber keine, die beängstigend auf uns wirken muss. Damit können wir in­zwischen sehr gut umgehen.

Herr Dönmez, daher möchte ich auch, dass mit diesem Vorurteil endlich aufgeräumt wird. Immer wieder zu behaupten, die erstinstanzlichen Bescheide wären qualitativ schlecht und deshalb dauerten die Verfahren so lange, ist inzwischen nicht mehr eine Geschichte von gestern, sondern von vorvorvorgestern. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)

Wir haben derzeit in der ersten Instanz eine durchschnittliche Verfahrensdauer von sechs Wochen. Die Bescheide haben eine dermaßen gute Qualität – gute Qualität! –, dass sie von der nächsten Instanz, dem Asylgerichtshof, in weit mehr als 90 Prozent der Fälle bestätigt werden. Man kann nicht auf der einen Seite kritisieren, dass der Asylgerichtshof die Erstinstanz immer bestätigt, und auf der anderen Seite kritisieren, dass die Erstinstanz keine gescheiten Bescheide macht. Da ist die Argumentation nicht schlüssig.

Die Qualität der asylbehördlichen Bescheide in erster Instanz ist sehr gut. Wir sind zer­tifiziert, im Bundesasylamt. Wir haben ein Qualitätssicherungsmanagement in allen Ver­fahrensschritten – für die Übersetzer, für die Bescheidqualität, für die Einvernahmen, für die Betreuung, für die ärztliche Untersuchung –, wir sind ein Best-Practice-Beispiel für UNHCR.

Wie wir im Hinblick auf das Prozedere die Asylverfahren abwickeln, nämlich Erstauf­nahme, Polizei, Befragung, ärztliche Untersuchung, Dolmetsch et cetera – schauen Sie sich an, wie das funktioniert! –, wird von UNHCR als weltweit bestes Beispiel genannt. Der Chef des Bundesasylamtes, Herr Mag. Taucher, ist Vizechef von der Asylagentur Europas – auch deswegen, weil seine Expertise so exzellent ist.

Bitte, beten Sie dieses alte Vorurteil, die Erstinstanzen wären schlecht und bräuchten so lange, nicht mehr nach! Und zwar deshalb, weil wir, wie gesagt, Verfahrensdauern von durchschnittlich sechs Wochen haben. In der zweiten Instanz, Asylgerichtshof, dauern über 94 Prozent der Verfahren unter einem Jahr.

Es gelingt aber auch, den alten Rucksack abzubauen. Es ist halt schwierig, wenn Per­sonen nicht sagen, woher sie sind. Wenn wir anhand kompliziertester Spracherken­nungstests ermitteln müssen, woher sie ungefähr kommen, wird es natürlich schwierig, weil dann die Verfahren etwas länger dauern.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite