BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 151

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wicklung der Asylverfahren durchsetzen. Wir haben mit der Mitwirkungspflicht sicher­gestellt, dass das auch durchgeführt werden kann.

Ich glaube, das ist der richtige Schritt in die richtige Richtung, weil wir ganz klar dazu stehen, dass der, der verfolgt wird – aus politischen und religiösen Gründen –, in Ös­terreich immer um Asyl ansuchen kann (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth) und mit einem auch immer rechnen kann und darf und muss, nämlich mit einem sicheren, rechtsstaatlichen und menschlichen Asylverfahren. Diese Asylgesetzgebung stellt das sicher. In diesem Sinne werden wir dieser Verbesserung, dieser Novelle des Fremden­rechtsänderungsgesetzes sehr, sehr gerne die Zustimmung erteilen.

Ein Abschlusssatz noch zur Rot-Weiß-Rot-Card. Ja, sie ist in diesem Paket auch da­bei, aber die Rot-Weiß-Rot-Card hat mit Asylwerbern überhaupt nichts zu tun. Es geht darum, den Zuzug zu regeln. Das ist auch etwas, was wir immer wollten, und ich bin bei allen jenen Vorrednern, die sagen, wir brauchen Zuzug. Wir brauchen Zuzug, das ist überhaupt keine Frage. Wir brauchen aber den Zuzug, den wir brauchen, und den müssen wir definieren. Wenn man sich Freunde einlädt, dann definiert man das. Ähn­lich ist das auch mit der Rot-Weiß-Rot-Card zu sehen.

Hier gibt es auch wieder Kritikpunkte: Für manche ist die Grundlage der Deutschkennt­nisse auf A1-Niveau zu hoch, für mache ist sie zu niedrig. Wie man es macht, ist es falsch. Ich denke, dass wir gut liegen, es so zu definiert zu haben, wie wir es definiert haben.

Die Rot-Weiß-Rot-Card trägt den Namen zu Recht. Österreich steht im Mittelpunkt, die Menschen in diesem Land stehen im Mittelpunkt, und jeder, der hier seinen Beitrag leisten möchte, ist herzlichst eingeladen. Wir geben diesem Gesetz sehr gern die Zu­stimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.19


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Fekter. Ich erteile es ihr.

 


18.19.40

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Hohe Beamtenschaft! Es ist mir eine Freude, dass dieses Paket heute den Bundesrat passiert und dass es im Hinblick auf die vier Punkte – Anwesenheitsverpflichtung, Rot-Weiß-Rot-Card, Deutsch vor Zuzug und Umsetzung der Rückführungsrichtlinie – doch zu einem sehr breiten Kon­sens gekommen ist.

Als Innenministerin war mir dieses Werk ein enormes Anliegen, um Schlepperorganisa­tionen, die geglaubt haben, dass Österreich der Markt für ihr schlechtes Geschäft ist, mit der Anwesenheitspflicht eine organisatorische Maßnahme entgegenzusetzen. Ös­terreich ist für Schlepperorganisationen – das hat sich schlagartig geändert – nicht mehr so attraktiv, seit sie wissen, dass sich die Personen sieben Tage im Erstaufnah­mezentrum aufhalten müssen. Denn es ist richtig, dass jene, die in die Illegalität un­tertauchen, in den Fängen der Schlepperorganisation bleiben und dort dem Business Vorschub leisten. Diese Maschinerie, diese Spirale wollte ich unterbrechen.

Ein Beispiel ist jener türkische Schlepper-Container, in dem 64 Personen waren. 58 von ihnen haben „Asyl“ gesagt, die anderen sechs sind in Schubhaft gekommen, weil sie ja illegal eingereist sind. Die 58 sind noch in der Nacht nach Traiskirchen gebracht worden. Die Beamten haben Überstunden machen müssen, die Erstaufnahmeprozedur hat sofort begonnen. Nur: Binnen 48 Stunden waren alle 58 weg!

Einige Wochen später sind einige von ihnen aufgegriffen worden – in Norddeutschland, in Dänemark –, wie viele von ihnen sich irgendwo hier in Wien befinden, wissen wir nicht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite