BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 31

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10.37.56

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für diese aus meiner Sicht sehr qua­litative Diskussion, die natürlich nur einen Teil der Aktivitäten im Familienbereich ansprechen konnte. Das beantwortet auch das, was Sie, Herr Bundesrat, gerade angesprochen haben. Wir haben über Kinderbetreuungseinrichtungen gesprochen, über den Stand, über Ausbaupläne und dergleichen mehr, nicht aber über Förde­rungen, was Sonderpädagogik und dergleichen mehr anlangt. Wir haben sowieso jetzt noch einen weiteren Tagesordnungspunkt zum Themenbereich Familie, nämlich den Familienbericht, und da werden ein paar dieser Fragen durchaus anzusprechen sein.

Generell finde ich, dass hier sehr wertvolle Aussagen gemacht wurden, weil ich auch glaube, dass beispielsweise die Wahlfreiheit schon so gestaltet werden muss, dass es nicht von den finanziellen Gegebenheiten der jeweiligen Betroffenen abhängig ist, ob man sie nutzen kann oder nicht. Daher wird man, gerade was die finanzielle Ausstat­tung anlangt, entsprechende Entwicklungen und Unterstützungen noch prüfen müssen. Ich sage deswegen „prüfen müssen“, weil Sie ja auch die Budgetdiskussion kennen. Wir haben einen überschuldeten Familienlastenausgleichsfonds, den wir gerade sanie­ren, und ich bekenne mich zu dieser Sanierung, weil im Endeffekt nur dadurch die Handlungsfähigkeit gewährleistet ist.

Die Fragen, die Sie jetzt angesprochen haben, auch was die Anrechnung im Pen­sionsbereich anlangt, sind teilweise unrichtig gestellt worden, weil es dort schon Lösungen gibt, und anderes wird man in Richtung Finanzierungsfähigkeit prüfen müssen.

Auch was die Kompetenzlage anlangt, wo Sie im Rahmen einer Verwaltungsreform Veränderungen moniert haben, möchte ich Ihnen sagen, das ist eine Kompetenzlage im Aufgabenbereich. Und es ist eben festgeschrieben, dass dieser Aufgabenbereich Länderkompetenz ist. Ich finde, dass man mit der Artikel-15a-Vereinbarung, mit diesen mehrmaligen, zumindest eine sehr, sehr einheitliche Vorgangsweise gewährleistet hat. Nachdem die Frage auch im Familienausschuss des Nationalrates angesprochen und gesagt worden ist, dass man ja nicht unterschiedliche Kinder hat und deshalb auch nicht unterschiedliche Ansprüche für Kinder haben sollte, möchten wir, gerade was Qualitätsstandards im Bereich Kinderbetreuung betrifft, das auch als Empfehlung mitgeben, damit der eine nicht das macht und der andere etwas ganz anderes.

Ich möchte auch nicht, dass Sie mich falsch interpretieren, was Studien und Statistiken anlangt. Ich habe nicht Studien und Statistiken bezweifelt, sondern meine Aussage war: Die Ableitungen sollten nicht monokausal sein, denn da kann man möglicherweise relativ schnell zu falschen Schlüssen kommen. Und das Beispiel Irland, das Sie unabsichtlich angesprochen haben, war genau das Beispiel, das Professor Mazal zitiert hat.

Man sollte sich eben nicht auf derartige Statistiken verlassen, weil das Ergebnis von Irland nicht ein Ergebnis von Maßnahmen oder ein Ergebnis einer bestimmten Kultur­entwicklung in der Tendenz nach oben ist, sondern Irland hat eine ganz spezifische Situation gehabt, wo es, möglicherweise aufgrund der Glaubenskonstellation dort, von einer sehr hohen Geburtenrate momentan dramatisch nach unten geht. Die Moment­aufnahme jetzt – das war eine Momentaufnahme auf das Jahr 2007 bezogen – hat noch ergeben, dass man da im Spitzenbereich liegt, aber Sie können sicher sein, wenn man sich die Statistiken von 2010 und 2011 anschaut, da wird das mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr der Fall sein.

Genau diese Konzentration jetzt auf Irland sollte man nicht machen, um eben keine einseitigen Schlüsse zu ziehen. Sei´s drum! Jeder muss mit dem sowieso umgehen,


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