BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 32

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wie er will, aber im Endeffekt ist das, was die Familienpolitik insgesamt anlangt, die Ausweitung der Möglichkeiten, des Angebotes, die Erhöhung der Wahlfreiheit unter Berücksichtigung der finanziellen Komponenten, hier ziemlich einhellig dargestellt wor­den. Ich bedanke mich dafür. Wir werden ja über diesen Themenbereich hier herinnen sicherlich noch öfters diskutieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister. Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

10.42.20Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, verviel­fältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2603/AB bis 2618/AB und jenes Schreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 5)

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Umnominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:

                                                                                            „BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

                                                                                                                                  WERNER FAYMANN

                                                                                                                                       BUNDESKANZLER

Herrn

Gottfried KNEIFEL

Präsident des Bundesrats

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 3                                                                                 Wien, am 17. Juni 2011

1010 Wien                                                                                                GZ: 405.828/0005-IV/5/2011

Sehr geehrter Herr Präsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Sie, dass die Bun­desregierung im Rahmen der 104. Sitzung des Ministerrates am 7. Juni 2011 eine Umnominierung eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen der EU (AdR) für die verbleibende bis 2015 laufende Mandatsperiode beschlossen hat.

Diese Umnominierung erfolgte auf der Grundlage eines entsprechenden Vorschlages der niederösterreichischen Landesregierung gem. Art. 23c Abs. 4 B-VG, den diese am 17. Mai 2011 gefasst und noch am gleichen Tage dem Bundeskanzleramt übermittelt hat. Der gemeinsame Umnominierungsvorschlag berücksichtigt die Bestellung des bisherigen stellvertretenden Mitgliedes, Frau Magistra Johanna MIKL-LEITNER, zur Bundesministerin für Inneres und schlägt Frau Landesrätin Magistra Barbara SCHWARZ als neues stellvertretendes Mitglied (von Herrn Landeshauptmann DI Dr. Erwin PRÖLL) vor.

 


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