BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 37

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zeigt, dass es in allen Altersgruppen Anstiege bei den Betreuungsquoten gibt. Auch das mag ein Ausfluss dieser Maßnahme sein.

In Familien gibt es auch immer wieder schwierige Situationen, oft punktuell, manchmal leider auch längere Zeiträume andauernd, in denen es Unterstützung braucht. Im Bericht beschäftigen sich mehrere Kapitel auch mit diesen Themen. Das sind recht­liche und wirtschaftliche Fragen, da geht es aber auch um Trennungen, um Fragen der Obsorge, um Fragen von Krankheit, aber auch um Fragen der psychischen und physischen Gewalt.

Da geht es darum, dass wir nicht wegschauen, sondern diese Probleme ganz konkret anschauen, dass wir uns anschauen, was wir da tun können. In den zehn Berichts­jahren hat sich auch dank politischer Initiativen in der öffentlichen Wahrnehmung zu diesen Fragen viel geändert. Familienberatung, Elternbildung, Mediation und andere Unterstützungsangebote wurden geschaffen und werden immer besser auch von den Betroffenen angenommen, weil es da eben auch eine Meinungsbildung in diese Rich­tung gegeben hat.

Die Gewaltschutzgesetzgebung in Österreich – auch diese wird im Bericht dargestellt – wird international immer wieder als Vorbild herangezogen. Wir haben aber auch in diesem Bereich noch einiges zu tun, das ist klar. Es gibt immer wieder neue Heraus­forderungen, gerade etwa, wenn es darum geht, sexuelle Gewalt an Kindern – wohl das schlimmste Verbrechen, das man begehen kann – wirksam zu verhindern.

Ein weiteres Beispiel aus diesem Bereich, wo es Probleme in Familien gibt, sind natürlich all die Fragen rund um Trennungen. Auch wenn die Erfahrung, denke ich, der öffentlichen Stellen im Umgang mit Trennungen und Scheidungen im Laufe dieses Berichtsjahrzehnts gewachsen ist und auch wenn Änderungen stattgefunden haben – etwa mit der Einführung der Möglichkeit, nach einer Scheidung die gemeinsame Obsorge beider Elternteile für die Kinder zu vereinbaren –, so ist eben genau diese Diskussion um die Obsorge entsprechend weiterzuführen und auch im Sinne der Kinder zu entscheiden.

Und auch wenn – das hat gleichfalls sehr oft mit Trennung zu tun – ein alleiner­ziehender Elternteil mit drei Kindern heute um 170 € mehr an Direktförderungen erhält als im Jahr 2002 – eine deutliche Verbesserung! –, so werden wir uns in den nächsten Jahren, das wird auch der nächste Bericht dann zeigen, gerade mit diesen Fragen immer mehr auseinandersetzen müssen, wie wir alleinerziehende Väter und Mütter bestmöglich im Sinne der Kinder unterstützen können.

Ich möchte noch ein Kapitel des Berichtes ansprechen, weil wir hier in der Länder­kammer sind – ein Kapitel, das auch dem Projektleiter, Dr. Filler, wie er im Ausschuss gesagt hat, ein besonderes Anliegen war –, nämlich auch die Familien­leistungen der einzelnen Bundesländer in diesem Bericht anzuführen. Dass es hier bei vielen Kooperationen zwischen Bund und Ländern, gerade aktuell vorhin schon ange­sprochen, im Bereich der Kinderbetreuung eine Aufgabenteilung gibt, ist ja prinzipiell gut, weil wir aus vielen Bereichen, wo wir auch selbst tätig sind, wissen, dass man in den Ländern besser auf strukturelle, regionale Bedürfnisse eingehen kann, vielleicht auch auf die unterschiedlichen Mentalitäten besser eingehen kann und die Anforde­rungen vor Ort löst. Ich persönlich habe das Kapitel ebenfalls sehr spannend gefunden, weil man sieht, wie unterschiedlich recht ähnliche Problemstellungen in den einzelnen Ländern gelöst werden.

Was aus meiner Sicht die unterschiedlichen Bemühungen in den Ländern noch krönen könnte – um auch hier eine Aufgabe für die Zukunft zu nennen, die wir uns alle mitnehmen können –, ist, dass die Länder im Austausch nicht nur der Familien­referentinnen und -referenten, sondern auch im Austausch ihrer Mandatarinnen und


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