BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 45

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ihrer Arbeit zu kommen. Darum sage ich Ihnen: Familien werden doppelt und zum Teil auch dreifach bestraft, nämlich durch die Reduktion der 13. Familienbeihilfe, durch die Streichung des Mehrkinderzuschlages ab dem dritten Kind, durch die verkürzte Fami­lienbeihilfe. Gestrichen ist auch die Familienbeihilfe für arbeitssuchende Kinder. Auch die Abschaffung des Alleinerzieherabsetzbetrages bedeutet für viele Pensionisten eine spürbare Verschlechterung. (Bundesrat Perhab: In welchem EU-Land gibt es eine 13. Familienbeihilfe?) – Reden wir nachher!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um das Budget nach der Wirtschaftskrise zu stabilisieren, haben die Familien – das müssen wir jetzt klar sehen! – am meisten geblutet, also gerade jene, auf die man eigentlich mehr schauen sollte, eine Gruppe, die durch ihre freiwilligen Leistungen in Familie und Gesellschaft besondere Leistungs­träger unseres Landes sind. Diese Leistungsträger werden ja auch durch Inflation oder durch extrem gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise getroffen. Dazu kommen noch die hohen Preise für Wohnen sowie der Reallohnverlust der letzten Jahre; dieser ist auch nachweisbar. Und dann müssen noch die Einschnitte bei der Familienbeihilfe verkraftet werden!

Schauen wir doch diese Kürzungen nüchtern an: Sie betreffen Familien, die Kinder in höheren Ausbildungen haben, sie betreffen Familien und Pensionisten als Alleinver­diener, die ein Leben lang das Einkommen für die Familie gesichert haben, und sie betreffen Alleinerzieher, die jetzt schon jeden Euro zweimal umdrehen müssen.

Gestatten Sie mir, bitte, ein Beispiel zu bringen, das an mich von einer allein­erzie­henden Mutter herangetragen wurde, die sich jetzt doppelt bestraft sieht, weil dieses Gesetz schlichtweg ungerecht ist.

Wenn der Sohn nach bestandener Matura die Einberufung erhält, bekommt diese Frau ab Juli für die restliche Übergangszeit keine Familienbeihilfe mehr. Wenn der Herr Sohn durchfällt, dann schon. – Nicht besonders gerecht gegenüber den betroffenen Familien, das können Sie mir glauben, auch nicht gegenüber dieser alleinerziehenden Mutter, die den Sohn nach einigen Mühen zur Maturareife gebracht hat. Der Sohn hat im Juni gottlob die Matura bestanden und wartet jetzt auf den Präsenzdienst. Einberufungstermin: September oder November.

Die Freude über die bestandene Matura war sehr groß, aber der Schock ist auch gleich gekommen. Ab Juli 2011 gilt das neue Sparpaket mit drastischen Maßnahmen bei der Familienbeihilfe, und siehe da: Diese Mutter bekommt für ihren Sohn ab sofort keine Familienbeihilfe mehr und verliert auch ihren Alleinverdienerabsetzbetrag!

Erinnern wir uns: Nach Abschluss der Berufsausbildung wie Studium oder Lehre oder eben bestandener Matura gab es noch drei Monate lang die Familienbeihilfe. Diese Bestimmung wurde ersatzlos gestrichen. Und so wie es dieser Frau ergeht, ergeht es sicher Tausenden anderen Alleinerzieherinnen und sicher auch Alleinverdienern. Diese bekommen nämlich den Alleinverdienerabsetzbetrag – er beträgt bei einem Kind 494 € jährlich – nicht mehr, wenn sie für das Kind nur sechs Monate die Familienbeihilfe beziehen.

Es wird auch kräftige Rückzahlungen geben, wenn sie den Absetzbetrag während des Jahres noch beziehen oder bezogen haben – das kennen wir ja schon aus der Ge­schichte –, und es fällt auch der Kinderfreibetrag weg, was diese Frau besonders – und völlig zu Recht – ärgert. Hätte ihr Sohn die Matura nicht bestanden, gäbe es bis zum Herbsttermin weiter die Familienbeihilfe. (Zwischenruf des Bundesrates Kainz.)

Leistung – geschätzter Kollege: Standardsatz! –, Leistung muss sich lohnen. Das war immer das Credo der letzten Jahre. Deshalb appelliere ich wirklich an alle Verantwor-


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