Die Schere zwischen Anspruch auf Veränderung und der Wirklichkeit der Gestaltung geht immer weiter auf, und ich glaube, dass wir aufhören müssen – mein Vorredner hat es erwähnt – mit diesen Verschränkungen, mit diesen Doppelgleisigkeiten, die es gibt.
Ich habe oft das Gefühl, unsere Verfassung ist von einem Misstrauensgrundsatz getragen – nicht von einem Vertrauensgrundsatz, bei dem man davon ausgeht, dass der Bund seine Aufgaben ordentlich erledigt und dass die Länder und Gemeinden ihre Aufgaben erledigen. Jeder will drüberschauen, es gibt Verschränkungen, Verflechtungen, irgendwelche Zustimmungsrechte in den Angelegenheiten – eigentlich steht dann die Mühle, und es geht gar nichts mehr. Da müssen wir ansetzen. Die entsprechenden Vorschläge wurden schon genannt, und ich wiederhole die Debatte aus dem Ausschuss nicht, das hat mein Vorredner schon getan.
Wir brauchen einfach mehr politische Handlungsfähigkeit. Das erwartet sich der Bürger, der in einer Person – in einer Person! – Staatsbürger, Landesbürger und Gemeindebürger ist und Bund, Länder und Gemeinden mit seinen Steuergeldern in die Lage versetzt, die Probleme in seinem Bereich zu lösen. Ich kann es schon nicht mehr hören, wenn es heißt, der Bund nimmt das Geld ein und die Länder verteilen es. – Nein, es gibt einen, der zahlt in dieser Republik, das ist der Staatsbürger, das ist der Steuerzahler. Wir haben diese Einnahmen so aufzuteilen, damit sie möglichst effizient für den Bürger verwendet werden. Ich glaube, das ist die Realität, und an ihr sollen wir uns orientieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese teuren Doppelgleisigkeiten – wie zum Beispiel im Bildungsbereich – gehören weg! Ich glaube, da gibt es einen Konsens. Jetzt geht es nur darum, wann wir es anpacken und wann wir etwas tun. Tun! Es geht um das Tun. Ich glaube, es wurde schon von allen Bereichen genug ausgeleuchtet.
Wir haben auch Probleme, seit wir in der Europäischen Union sind. Die Union nimmt keine Rücksicht darauf, ob ein Staat als Bundesstaat oder als Zentralstaat organisiert ist. Da kommt es natürlich zu enormen Reibereien. Ich sage Ihnen ein Beispiel: Die Europäische Union verlangt Datenschutz – das ist richtig und sinnvoll –, aber sie unterscheidet nicht zwischen den manuellen Daten und den Maschinendaten, den EDV-Daten. Für die Maschinendaten ist laut Datenschutzgesetz der Bund zuständig, und für die manuellen Daten sind die Länder zuständig. Sie machen eigene Gesetze in diesem Bereich – und das alles mal neun, einmal Bund und neunmal Länder.
Bei der Baustoffzulassung – ein schon oft genanntes Thema – haben sich die Länder vorbildlich auf ein Baustoffprüfungsinstitut der Länder geeinigt. Fiele dem Bund ein Stein aus der Krone, wenn er sagen würde, auch die Baustoffe für Autobahnen, Brücken et cetera werden dort geprüft? Die Leute sind gleich gut qualifiziert, haben Bautechnik, Chemie studiert, sie haben auf Landes- und Bundesebene dieselbe Ausbildung. Bitte, da wäre doch Bedarf, dass sich der Bund dieser Regelung anschließt und sagt, machen wir doch eine gemeinsame Baustoffmaterialienprüfung oder Zulassungsprüfung! Wir brauchen nicht einen Landesziegel und einen Bundesziegel. Da lachen doch die Hühner – über so eine Regelung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Gruber.)
Eine weitere Angelegenheit, die rasch erledigt gehört – ich hätte es gerne schon bei dieser Gesetzesinitiative zur Kooperation der Gemeinden –: die Zustimmungsrechte. Wenn ich in einer Veranstaltung jemandem erkläre, dass der Ministerrat als Kollegialorgan zustimmen muss, wenn das Bundesland Salzburg oder Oberösterreich die Umweltschutzabteilung und die Naturschutzabteilung zusammenlegen will, so ist das ja oft kaum zu glauben.
Das muss vom Ministerrat genehmigt werden, und der Ministerrat macht es sich ja nicht leicht. Er befasst mit dieser Materie alle möglichen Abteilungen, Sektionen und
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