Ressorts in den Ministerien. Es geht dann alles hinaus, alles wieder zurück zu einer Stelle, und nach acht Wochen wird erklärt, es sei ohnehin alles bestens. Ungefähr 300 Mal im Jahr läuft dieser Prozess in Österreich ab, und ungefähr drei Mal wird ein etwaiger Einwand gemacht. Also bitte, ich glaube, mit diesen Zustimmungsrechten sollten wir aufhören.
Ich nehme auch die Länder in die Pflicht. Die Länder können ruhig auf die Zustimmung zur Bezirksgerichtsorganisation verzichten. Justiz ist Bundessache, und Bundessache soll vom Bund verantwortet werden. Es ist nicht notwendig, dass Landeshauptleute entscheiden, ob ein Bezirksgericht, an dem ein Richter vielleicht halbtags tätig ist, noch aufrechterhalten werden muss – mit der gesamten Infrastruktur, mit der gesamten Hausverwaltung, dem Reinigungspersonal, und, und, und. Also das gehört weg.
Ich kann mir auch vorstellen, dass die Länder auf die Bestellung der Sicherheitsdirektoren verzichten. Sicherheit ist Bundessache. Sicherheit ist Bundessache, und da gehört eine Verantwortlichkeit her – und nicht, dass jeder Zustimmungsrechte hat und sagt, den schauen wir uns einmal an und dann werden wir sehen, was herauskommt.
Ich glaube, wir müssen vom Misstrauensgrundsatz abgehen. Wir müssen zum Vertrauen hinarbeiten – eine Körperschaft macht das ordentlich, und die andere macht das auf ihre Weise ordentlich. Es gehören klare entsprechende Regelungen her. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Gruber und Brückl.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen also eine Aufgabenreform. Wer in dieser Republik konkrete Aufgaben übernimmt, soll auch die Mittel dafür haben, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Aufgabenzuweisungen ohne das entsprechende Geld wird es wahrscheinlich nicht spielen. Das gehört dazu. Man kann nicht den Gemeinden oder den Ländern Aufgaben übertragen, obwohl sie die Mittel nicht haben. Ich glaube, das ist nicht sinnvoll, das wird es auch nicht geben.
Die Verwaltungsgerichte hat Kollege Klug bereits genannt. Damit entfällt eine gesamte Berufungsinstanz, da kann man viel einsparen. Man kann Landesverwaltungsgerichte einführen, damit nicht alles beim Verwaltungsgerichtshof in Wien landet. Ich glaube, da liegen genug Vorschläge auf dem Tisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kompetenzverteilung in unserer Republik ist so strikt, so genau, so unverrückbar, dass es kaum Flexibilität gibt. Es gibt kaum Flexibilität.
Es ist heute schon von einem Redner gesagt worden, dass unsere Verfassung aus den zwanziger Jahren stammt. Ja, 1920 bis 1925 wurde diese Aufgabenteilung fixiert – und diese Aufgabenteilung entfernt sich jedoch zunehmend von der politischen Realität und den Erfordernissen der heutigen Zeit. Wir haben heute doch ganz andere Probleme als in den zwanziger Jahren. Umweltpolitik, Klimapolitik, Energiepolitik – das sind alles Querschnittmaterien und überall ist jeder zuständig und wenn überall jeder zuständig ist, ist in Wirklichkeit keiner zuständig. Dort müssen wir hinkommen: klare Verantwortungsbereiche und klare Kompetenzen. Darum geht es!
Mir ist eigentlich nicht bange, dass wir hier an Ideenmangel leiden. Jetzt geht es darum, auch etwas zu tun. Ich habe mich sehr gefreut, dass diese Initiative, die wir im Bundesrat in Kooperation mit den Gemeinden gestartet haben, eine Initiative der Abgeordneten dieses Hauses war.
Ich habe heute schon einmal gesagt, in dieser Republik ist nicht nur die Regierung verantwortlich, auch jeder einzelne Abgeordnete hat eine Verantwortung. Und wenn wir glauben, dass da zu wenig weitergeht, dann können wir ja mithelfen. Mit unserem Auftrag können wir entsprechende Akzente setzen. Dass das möglich ist, haben wir bewiesen. Ich bedanke mich bei allen, die mitgeholfen haben und glaube, wenn wir das
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