BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 79

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Der Entwurf hat sich übrigens auf die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezogen, und das war immerhin im Juni 2007. Also das ist auch schon eine Zeit  lang her, weil wir jetzt davon reden, dass es endlich Zeit sein sollte. Es braucht in Österreich wirklich alles seine Zeit.

Wir gehen davon aus, dass möglicherweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit tatsächlich reformiert wird, aber auch da setzt meine Ratlosigkeit wieder ein bisschen ein, denn das Ziel dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit – übrigens jetzt gerade wegen einer Regie­rungsklausur im Mai hervorgehoben – ist es ja, diese Unzahl von Sonderbehörden zugunsten der Landesverwaltungsgerichte aufzuheben. Das ist das Ziel.

Aber gleichzeitig wird gerade jetzt eine weitere Sonderbehörde geschaffen, nämlich der Infrastruktursenat, mit 24 Mitgliedern und einem eigenen Geschäftsapparat. Also die Ratlosigkeit besteht darin, dass ich auf der einen Seite sehe, dass gewünscht wird, Dinge umzusetzen, aber auf der Handlungsebene, auf der Entscheidungsebene Schritte gesetzt werden, die dem Ziel widersprechen. Wenn eine Reform ernst gemeint sein sollte, dann sollte man nicht die Behörden vermehren und gleichzeitig sagen, das Ziel ist ein anderes. Also es herrscht eine gewisse Ratlosigkeit bei mir. Das bezog sich auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich komme zu den zwei anderen Punkten, die im Ausschuss als ganz wesentliche Ebenen angesprochen wurden, nämlich zur Gesundheitsreform und zur Schulver­waltung. Diese Dinge werden übrigens tatsächlich verhandelt, aber interessanterweise außerhalb der Arbeitsgruppe Verwaltung neu. Von der haben wir auch im Ausschuss gehört, und da habe ich mir den Statusbericht des Rechnungshofes angeschaut, um vielleicht meine Ratlosigkeit ein bisschen zu verringern, weil ich mich gefragt habe, was da alles passiert, von dem wir alle oder ich nichts wissen, jedenfalls nicht als interessierte Konsumentin der Medien.

Ich habe festgestellt, da sind elf große Arbeitspakete in Bearbeitung. Die werden auch auf Expertenebene beraten, und da gibt es tatsächlich bereits fünf dieser Arbeits­gruppen, die die Arbeitspakete bearbeiten. Es sind schon fünf Problemanalysen vor­han­den, sechs haben mit Problemanalysen begonnen und für drei gibt es sogar Lösungsvorschläge.

Da steht die Sache schon wieder. Weil wo steht es? – Es steht immer dann, wenn eine politische Entscheidung notwendig wird. Das heißt, meine Ratlosigkeit liegt – jetzt nicht im Detail, sondern tatsächlich – auf so etwas, was man gemeinhin als Metaebene bezeichnet. Wir sehen alle die Probleme, sie sind analysiert. Es gibt von diversen Ebenen, von diversen ExpertInnen Lösungsvorschläge und irgendwo sollten die Lö­sungsvor­schläge diskutiert und zu einer Form gebracht werden, die wir umsetzen könnten.

Und da ist meine Ratlosigkeit schon wieder da. Wo können wir uns einsetzen? Kollege Klug sagt, wir machen uns das Thema nicht leicht – danke –, wir laden Sie zur Ideenfindung ein – danke. Da mache ich gerne mit, die Frage ist nur: Wo setze ich sinnvollerweise an? (Bundesrat Mayer: Von Anfang an ... !) – Nein, das ist nur eine lange Liste ohne Prioritätensetzung oder ohne jegliche Wahrscheinlichkeit, dass zumindest der erste Schritt von Erfolg gekrönt ist, und das macht es ineffizient.

Ich mache das jetzt tatsächlich als Vorschlag: Wenn wir uns gemeinsam hinsetzen und sagen, das tun wir, dann sollten wir mit den Dingen beginnen – und unter anderem war die Gemeindekooperation eine Sache, die in sich abgeschlossen und relativ einfach zu machen ist, bei denen die Details nicht zu viele Haken und verschieden Ebenen bringen, das geht. Trotzdem, bei dem Wust von 1 200 Seiten des Berichts ist es nicht einfach herauszufinden, was das ist. Ich wünsche mir als nächsten Schritt, nach dieser Aufforderung, Ideen einzubringen, so etwas wie ein: Wie gehen wir es an? Wo


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