BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 81

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Konvents eingeflossen ist, aber eben letztlich nicht weitergegangen ist. Dann hat es einen Entwurf gegeben, wie Sie richtig gesagt haben.

Wir sind jetzt in einer Phase, in der ich gute Hoffnung habe, dass wir das heuer noch schaffen. Wir haben nämlich etwas gemacht, das es bisher nicht gegeben hat, und zwar genau zu analysieren: Wie viele Fälle betrifft das? Wie viele unabhängige Behörden, die dort integriert werden sollen, betrifft das? – Das heißt, auf der Ebene Bundesverwaltungsgericht erster Instanz haben wir schon eine sehr gute Datenlage.

Bei den Landesverwaltungsgerichten ist noch ein bisschen etwas zu tun. Es gibt – ich kann das hier sagen – am 12. Juli eine Verhandlungsrunde mit jenen Personen, die von den Ländern nominiert wurden. Das war ja auch Thema der Landeshaupt­leutekonferenz. Wir haben jetzt eine sehr kompakte Arbeitsgruppe und ich glaube, dass wir es schaffen werden, dass wir diese Struktur bis Jahresende beschließen können. Ich sage ganz bewusst: beschließen können, denn ab dem Moment, ab dem es beschlossen wird, ab dem auch die Verfahrensordnungen gemacht werden, muss das Ganze umgesetzt werden. Und die Umsetzung, das heißt, die ganze Integration all der Behörden, die es jetzt gibt, der Aufbau dieses Gesetzes, das Rekrutieren von Richtern und Richterinnen, das nimmt natürlich Zeit in Anspruch.

Wenn man das sinnvoll machen will – wir haben uns das ganz genau angeschaut, auch bei anderen Erfahrungen –, muss man damit rechnen, dass es etwa zwei Jahre dauern wird. Also wir diskutieren gerade, ob wir eine zwei- oder dreijährige sozusagen Inkrafttretenspause haben. Pause – es wird gearbeitet, aber es dauert, bis das dann tatsächlich als Bundesverwaltungsgericht erster Instanz zu arbeiten beginnt.

Man muss auch eines klarstellen: Das ist kein Projekt, mit dem man Verwaltungs­posten einspart. Es wird am Beginn vermutlich sogar mehr kosten, weil Richter üblicherweise teurer sind als Verwaltungsbeamte. Es wird aber volkswirtschaftlich jedenfalls von Vorteil sein, denn wenn wir es schaffen, dass dieses Gericht funktioniert, dann können wir damit den Verwaltungsgerichtshof extrem entlasten. Das ist der eine Zweck. Der zweite Zweck ist, die Rechtsstaatlichkeit zu erhöhen.

Den Verwaltungsgerichtshof entlasten heißt – ich weiß jetzt nicht wann, aber irgend­wann wird auch der letzte Jahresbericht des Verwaltungsgerichtshofes diskutiert –: Es gibt dort teilweise Verfahren von vier Jahren Dauer. Wenn eine Betriebsanlagen­genehmigung, wenn ein Baubewilligungsverfahren vier Jahre lang dort liegt, heißt das, vier Jahre steht die Wirtschaft sozusagen in diesem Segment. Abgesehen davon, dass uns ja die Asylverfahren im letzten Jahr gezeigt haben, wie unangenehm das sein kann.

Also das ist ein Projekt, das im Laufen ist, wo dann aber die Umsetzung Zeit braucht. Und genau deshalb wird jetzt darüber diskutiert – es ist ja im Verfassungsausschuss vor zwei Tagen eine Begutachtung beschlossen worden –, einen Infrastruktursenat zu schaffen, weil der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass es nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes nicht zulässig ist, dass der Rechtsweg direkt vom Ministe­rium an den Verfassungsgerichtshof geht, sondern eine Instanz dazwischen sein muss.

Um die Verfahren, Umweltverträglichkeitsverfahren und so weiter, all die Großprojekte, die es gibt, zügig abwickeln zu können, die dann entweder abgelehnt oder bewilligt werden, aber es soll schnell gehen, weil es da um extrem große Investitionen für das Land geht, ist die Überlegung gewesen, so eine Zwischeninstanz zu schaffen, aber als Zwischenlösung mit der Absicht, dass dann, wenn das Bundesverwaltungsgericht geschaffen ist, dieser Infrastruktursenat natürlich dort integriert wird und nicht als zusätzliche Stelle bestehen bleibt.

 


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