BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 92

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aufgefordert wurde, sein Wahlkuvert doch zurückzuschicken. Ich möchte das jetzt gar nicht dramatisieren, aber es ist bemerkenswert, dass das einfach möglich war.

Wir Freiheitliche haben das immer kritisiert, und es ist gut und richtig, dass das in Hinkunft ausgeschlossen sein wird.

Auch dass man sich bemüht hat, eine Regelung zu finden, wodurch die miss­bräuchliche Beantragung einer Wahlkarte künftig verhindert werden soll, muss lobend erwähnt und hervorgehoben werden. Es steht zwar in Artikel 26 der Bundesverfas­sung, dass für die Ausstellung einer Wahlkarte die Glaubhaftmachung der Identität ausreicht, es ist aber dennoch, denke ich, sinnvoll und auch notwendig, dass sich der Antragsteller legitimiert.

Zum Zweiten, sehr geehrte Damen und Herren, geht es in dieser Vorlage auch um die sogenannten Habsburgergesetze. Ich denke, es ist an der Zeit, dass man den Mitgliedern der Familie Habsburg das passive Wahlrecht auch bei den Bundesprä­sidentenwahlen ermöglicht. Dies nicht, weil wir Freiheitliche verklärte Monarchisten wären oder weil wir hier verträumt einer Kaiserzeit nachhängen würden, sondern weil unsere Demokratie mittlerweile so gefestigt ist und so weit fortgeschritten ist, dass sie das jedenfalls aushalten würde, wenn ein Habsburger an der repräsentativen Spitze unseres Landes stehen würde.

Und warum sollte er auch ausgeschlossen sein? Er kann schließlich vom Gemeinderat bis zum Nationalratsabgeordneten, bis zum Bundeskanzler alles werden – warum also künftig nicht auch Bundespräsident? Ich denke, es sollte doch einen entspannten Zugang zur und Umgang mit der Familie Habsburg geben.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf jetzt dazu übergehen, so wie ich es eingangs schon erwähnt habe, zu erläutern, warum wir Freiheitliche eine andere Haltung zur Briefwahl haben als die Regierungsparteien. Wir wissen, dass die Brief­wahl insbesondere deshalb eingeführt wurde, um den Auslandsösterreichern die Möglichkeit der Wahlbeteiligung zu geben. Die Briefwahl im Inland war allerdings schon immer von einer gewissen Eigenartigkeit geprägt, sie war problembehaftet. Es gibt ja schließlich auch noch die Möglichkeit der Wahlkarte, es gibt für Menschen, die krank sind, die behindert sind, die gebrechlich sind, die am Wahltag einfach nicht ins Wahllokal gehen können, die Möglichkeit des Wählens bei der fliegenden Wahlkom­mission.

Verfassungsrechtler haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Briefwahl gegen die verfassungsrechtlich normierten Grundsätze des Wahlrechtes verstoßen könnte.

Da ist zuerst einmal das demokratische Prinzip zu nennen, das mir das geheime Wahlrecht garantiert. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass mir beim Wahlkarten­wählen – auch in Zukunft kann das nicht ausgeschlossen werden – nicht doch jemand über die Schulter blickt, sei es auch nur im eigenen Familienverband.

Dann ist die Frage des unmittelbaren und persönlichen Wahlrechtes. Die Stimm­abgabe erfolgt nicht in der Wahlzelle, und niemand – ohne dass ich jetzt jemandem zu nahe treten möchte oder jemandem etwas unterstellen will – kann ausschließen, dass nicht doch Druck ausgeübt wird, niemand kann ausschließen, dass nicht doch versucht wird, das Abstimmungsverhalten zu beeinflussen.

Und schließlich das allgemeine Wahlrecht. Wer versichert mir denn, dass meine Stimme, dass mein Stimmkuvert, das ich abschicke, tatsächlich auch beim Empfänger ankommt? Ich erlebe es tagtäglich in meinem Beruf. Wenn ich das auf Österreich umlege, dann muss ich sagen, da gehen tagtäglich amtliche Poststücke zu Hunderten verloren oder erreichen nicht den Empfänger. (Ruf bei der SPÖ: Das glaube ich nicht!)

 


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