BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 93

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Wenn also meine Stimmkarte auf dem Postweg verloren geht, dann nehme ich an der Wahl nicht teil. Das ist ganz einfach. Ich nehme nicht teil und ich werde in Wirklichkeit damit eines der höchsten mir zustehenden  (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Dann will ich es nicht. Aber ich werde da eines der höchsten mir zustehenden Rechte, nämlich der Teilnahme an der Wahl, beraubt.

All diese Grundsätze werden bei der Briefwahl schlicht und einfach mehr oder weniger in Frage gestellt und nicht eingehalten. Viele werden sagen, die Briefwahl wird so gut angenommen, die Wahlbeteiligung hat sich erhöht oder das Wählen wird den Bürgern damit auch leichter gemacht. – Doch die Wahlbeteiligung hat sich nicht erhöht. Das lässt sich zumindest nicht nachweisen. Und die Frage der Vereinfachung ist immer auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Was sind mir verfassungsmäßig zugesicherte Grundrechte wert, und wie verhält sich ein vereinfachtes Wahlrecht dazu? Darf Bequemlichkeit darüber stehen?

Verfassungsexperte Prof. Heinz Mayer hat gesagt, die Briefwahl ist vielleicht nicht verfassungswidrig, aber es ist demokratiepolitisch doch problematisch, das Wahlrecht in dieser Form aufrechtzuerhalten.

Warum, sehr geehrte Damen und Herren, folgen wir nicht dem Beispiel der Steier­mark – und nicht nur die steirischen Kollegen hier im Haus wissen, wovon ich spreche, Bundesgeschäftsführer Kräuter von der SPÖ hat es ja auch schon einmal vorge­schlagen –, warum führen wir nicht einen sogenannten vorgezogenen Wahltag ein, damit Wähler, wenn sie schon am Wahltag nicht da sein können, trotzdem an der Wahl teilnehmen können? (Beifall bei der FPÖ.)

Wir führen diesen vorgezogenen Wahltag ein und heben stattdessen die Briefwahl auf. Im Übrigen ist die Medienberichterstattung über diesen vorgezogenen Wahltag durchwegs positiv.

Der dritte Punkt des Wahlrechtsänderungsgesetzes betrifft die Ausweitung der Wahl­befugnisse für Strafgefangene. Ich darf meine Ausführungen zu diesem Punkt insofern kurz halten, als ich mich den von der Frau Bundesminister für Inneres getätigten Aussagen anschließe, die gesagt hat – ich zitiere aus dem Stenographischen Protokoll der 110. Nationalratssitzung –:

„Es muss einfach ein ganz klarer Unterschied zwischen jenen sein, die straffällig geworden sind, die kriminell geworden sind, und jenen, die anständig und fleißig sind.“

Wer bei uns gegen Demokratie und gesellschaftspolitische Regeln verstößt, sehr geehrte Damen und Herren, der hat auch die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Und das Wahlrecht ist einfach eines unserer höchsten demokratischen Rechte, die jeder Einzelne von uns hat. Wer dieser Gesellschaft, wer unserer Gemeinschaft Schaden zufügt, der muss damit rechnen, dass er damit auch Rechte verwirkt.

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des Bundesrates! Die Vergangenheit hat bewiesen, dass es durch die Briefwahl immer wieder zu Unregelmäßigkeiten und zu Wahlbeeinflussung gekommen ist. Beispiele dafür gibt es genug, auch sehr zeitnah. Wer heute die Medienberichte mit verfolgt hat, weiß das. Solange es die Briefwahl gibt, wird auch in Hinkunft niemand ausschließen können, dass sie nicht doch manipulativ eingesetzt wird. Daher noch einmal: Auch wenn dieser Vorschlag, so wie er jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, durchaus Verbesserungen beinhaltet, werden wir ihn ableh­nen, eben weil wir für eine gänzliche Abschaffung der Briefwahl im Inland eintreten. Sie ist und bleibt einfach problembehaftet. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.44

 


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