BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 91

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5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird (1258 d.B. sowie 8515/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Nun gelangen wir zu den Punkten 4 und 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 4 und 5 ist Herr Bundesrat Preineder. Bitte um die Berichte.

Zugleich begrüße ich in der Länderkammer den Staatssekretär für Integration im Innen­ministerium Sebastian Kurz. Wir erwarten uns aktuelle Informationen und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

 


14.34.14

Berichterstatter Martin Preineder: Geschätzter Bundesrat! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenz­gesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volks­begehrengesetz 1973 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2011), liegt in schriftlicher Form vor.

Auch der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Be­schluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor.

Für beide Berichte gilt, dass der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 28. Juni mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Brückl. Ich erteile es ihm.

 


14.35.32

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Graf! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung steht das Wahlrechts­ände­rungsgesetz. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Briefwahl.

Es ist allseits bekannt, dass wir Freiheitliche schon seit Jahren diese Briefwahl kritisieren. Ich möchte daher auch darstellen, warum die Freiheitliche Partei da einen anderen Standpunkt vertritt als die Regierungsparteien. Doch ich darf vorweg auch sagen, dass es in dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz durchaus auch Punkte gibt, die man positiv herausheben muss, und zwar auch deswegen, weil dabei Initiativen gerade auch von unserer Partei im Zuge der Gesetzeswerdung des vorliegenden Beschlusses berücksichtigt wurden.

Zum Inhalt selbst: Das jetzt vorliegende Gesetz gebietet dem sogenannten taktischen Wählen endlich Einhalt. Es wird also künftig nicht mehr möglich sein, dass man, obwohl schon die ersten Hochrechnungen vorliegen, obwohl die Wahllokale schon geschlossen sind, seine Stimme noch abgibt. Das war bisher zwar auch nicht erlaubt, aber möglich war es, und es war auch nicht kontrollierbar.

Das kann man auch ganz gut am Beispiel der Landtagswahl in Wien festmachen, wo am Tag nach der Wahl die ÖVP noch Zeitungsinserate schalten ließ, in denen dazu


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