BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 90

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die Bürger übrig bleibt. Und davon ist bis heute aus diesem Konvent absolut nichts übrig geblieben. (Bundesrat Mag. Klug: Ist auch falsch, macht aber nichts!)

Zur Verfahrensdauer vielleicht auch noch. Kollege Schennach, ja, zwei Jahre dauern diese Verfahren, glaube ich, durchschnittlich schon. Das hat auch Gründe, weil die Gesetzesmaterie mittlerweile, weil man es nie bereinigt, so komplex ist, dass jedes Verfahren Aussicht auf sehr gute Erfolge hat. Das ist auch eine Geschichte.

Grundsätzlich muss es zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eine Durchgängigkeit geben, und eine Gemeindeautonomie ist auch wichtig. Aber sie hört dort auf, wenn sie in die Funktionalität nicht entsprechend hineinpasst. Letzten Endes ist, was die Gemeinden anbelangt, Kärnten Vorreiter. Bereits in den siebziger Jahren gab es Zusammenlegungen, und wir werden uns auch diesem Thema nicht verschließen können.

Wenn ich höre, dass es noch Gemeinden mit 80, 90 Einwohnern gibt, dann muss ich sagen, da ist ja nicht einmal das Wahlgeheimnis gewahrt. Also das muss ja wirklich schnellstens durchgezogen werden. (Zwischenruf des Bundesrates Kainz.) Wohl, wohl, Herr Kollege! Doch, doch! Wir kooperieren in Kärnten schon seit 25, 30 Jahren.

Interkommunale Zusammenarbeit – mittlerweile ein Schlagwort in Kärnten – wurde durchgezogen. Mittlerweile machen wir schon wieder den dritten Gemeindekonvent und werden diese Strukturen noch einmal bereinigen und versuchen, startklar für die Reformen auf Bundes- und Landesebene zu sein. (Bundesrat Kainz: Startklar zum Zusammenlegen!)

Schulreform ist ebenfalls ein Dauerthema. Ich glaube, dazu ist auch nicht viel zu sagen. Wenn ich mir aber – und ich habe das Gefühl, die Bundesregierung hat letzten Endes Angst vor dem eigenen Mut – vorstelle, dass Reformen so enden wie die Heeresreform, dann ist es vielleicht besser, man reformiert momentan nicht allzu viel und wir warten auf eine Bundesregierung, die vielleicht entschlossener auftritt und mehr Mut dazu hat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.33.134. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevi­denz­gesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungs­gesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Wahlrechtsände­rungs­gesetz 2011) (1527/A, 914/A, 1001/A, 1002/A, 1098/A und 1257 d.B. sowie 8514/BR d.B.)

 


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