BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 126

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, für welche dem Bun­desrat das Vorschlagsrecht zukommt, zum Gegenstand hatte.

Die am 9. Juni 2011 abgehaltene parlamentarische Enquete zielte darauf ab, den zwölf Kandidaten, die sich um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes beworben haben, Gelegenheit zu geben, die Gründe für deren Bewerbung persönlich den Mitgliedern des Bundesrates darlegen zu können.

Es liegt mir nunmehr ein Wahlvorschlag vor, der auf Rechtsanwalt Dr. Christoph Herbst, MBL lautet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mühlwerth. – Bitte.

 


16.56.54

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Bestellung eines Mitgliedes des Verfassungs­gerichtshofes, für welches das Vorschlagsrecht der ÖVP zukommt, lautet auf Rechtsanwalt Dr. Christoph Herbst. Wir haben am 9. Juni ein Hearing gehabt, aber interessanterweise ist der Name Christoph Herbst schon durch die Zeitungen gegeistert, noch bevor wir dieses Hearing abgehalten haben. Es scheint schon damals festgestanden zu sein, wer es werden wird.

Unsere Kritik ist nicht gegen Christoph Herbst persönlich gerichtet, den wir durchaus für fachlich qualifiziert und fachlich gut halten, sondern ist zunächst einmal eine gene­relle Kritik an diesen proporzmäßigen Bestellsystemen. Es ist ja nicht nur beim Verfassungsgerichtshof festgelegt, wie viele die SPÖ und wie viele die ÖVP benennen darf, sondern es ist in den Schulen so, es ist im Gesundheitsbereich so, es ist in den staatsnahen Betrieben so, bei den ÖBB, et cetera, et cetera. Wir Freiheitlichen halten das wirklich nicht mehr für zeitgemäß.

Es geht die Republik sicherlich nicht daran zugrunde, wenn wir mögliche Bewerber einladen, sie einem Hearing unterziehen, uns anhören, wie sie sich präsentieren, was sie zu sagen haben – und dann gemeinsam beraten, wer am besten dafür geeignet ist. (Bundesrat Mag. Klug: Das haben wir ja gemacht!) Unter den zwölf Bewerberinnen und Bewerbern waren mindestens zwei oder drei dabei (Bundesrat Mag. Klug: Mehrere!), die sicher gleich gut geeignet gewesen wären. Wir lehnen es ab, dass der Modus gelten soll: zuerst das richtige Parteibuch oder zumindest die Nähe zur richtigen Partei – und erst dann schauen wir uns die Qualifikation an. (Bundesrat Mag. Klug: Na!) – Es ist aber so.

Was nach unserem Dafürhalten im Konkreten gegen die Bestellung von Christoph Herbst spricht, ist – ich betone es noch einmal – nicht seine fachliche Qualifikation oder seine Nichteignung für diesen Posten, sondern es sind die Vorgänge rund um den Flughafen und Skylink. Nicht, dass ich ihm jetzt unterstelle, er sei darin involviert oder habe sich etwas zu Schulden kommen lassen. (Bundesrat Mayer: Er ist nicht verantwortlich für den Skylink! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Lasst mich doch einmal ausreden! (Bundesrat Mayer: Er ist nicht verantwortlich für den Skylink! Er hat mit der Sache nichts zu tun!) Es ist aber trotzdem eine fatale Optik, in einem schwebenden Verfahren, das nicht ausgestanden ist, jemanden als obersten Verfassungshüter zu bestellen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Wir halten das für eine völlig falsche Optik. Immerhin ist Herr Dr. Herbst jahrelang im Aufsichtsrat gesessen. Wenn man sich die Kritik des Rechnungshofes bezüglich Skylink anschaut, die sehr massiv ist, und weiß, dass Herr Herbst im Vorstand gesessen ist, dann darf man sich aber schon fragen: Wo war er denn eigentlich als Aufsichtsrat? Wann hat er seine Stimme mahnend erhoben?

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite