BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 39

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Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Be­deckung in den Budgetansätzen des entsendenden Ressorts.

Das Abkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat unterliegen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Ich stelle daher den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Inter­nationalen Organisation für Wanderung über die Errichtung von Büros in Wien zu bevollmächtigen.

Wien, am 15. Juni 2011

SPINDELEGGER m.p.“

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Aufenthalt des Bundeskanzlers in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:

                                                                                          „BUNDESKANZLERAMT: ÖSTERREICH

                                                                                                                                  WERNER FAYMANN

An die

Präsidentin des Bundesrates

Mag. Susanne NEUWIRTH

Parlament

1017Wien

                                                                                                                               GZ 350.100/0013-1/4/11

                                                                                                                                  Wien, am 18. Juli 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich mich am 21. Juli 2011 im Ausland, aber innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, aufhalten werde.

Mit den besten Grüßen“

*****

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegt:

 


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