BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 40

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Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (1214 und 1310/NR der Bei­lagen)

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Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weiters ist der Kulturbericht 2010 der Bun­desministerin für Unterricht, Kunst und Kultur eingelangt, der dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Ebenso eingelangt ist der Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2010, der dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 11 und 12, 17 und 18, 19 bis 21, 22 und 23, 25 bis 32, 34 und 35, 40 und 41 sowie 44 und 45 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.20.231. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1220 d.B. und 1312 d.B. sowie 8525/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


10.20.38

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Landes­hauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

 


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