wenischen als Familiensprache wird auch ein ganzer Wald von zweisprachigen Aufschriften die Volksgruppe nicht retten können.
Das Ringen um topographische Bezeichnungen ist nicht auf Kärnten allein beschränkt, meine Damen und Herren, sondern es hat in der einen oder anderen Form nationale Auseinandersetzungen in vielen Ländern und Regionen Europas gegeben. In vielen Regionen tobten derartige Auseinandersetzungen, und das reicht bis in die heutige Gegenwart, sei es in Frankreich mit seinen vielen unzufriedenen Volksgruppen, zum Beispiel in der Bretagne, oder sei es in Mazedonien, dessen EU-Beitrittskandidatenstatus durch den endlosen ungelösten Streit über den Staatsnamen blockiert ist. Griechenland bekämpft das noch immer.
Auch hinsichtlich Südtirol besteht in dieser Frage nur die Illusion harmonischer Zweisprachigkeit. In Wirklichkeit ist die Frage der Topographie die einzige ungelöste Frage des Autonomieabkommens, denn die italienischen Namen – großteils Erfindungen des italienischen Faschisten Ettore Tolomei – werden von den deutschsprachigen Südtirolern alles andere als geliebt.
In Kärnten, meine sehr verehrten Damen und Herren, streitet man seit rund 130 Jahren über zweisprachige Topographie. Vor dem Ersten Weltkrieg forderten die Kärntner Slowenen die zweisprachige Beschriftung von Bahnhöfen ein. In der Zeit der südslawischen Besetzung wurden 1918 bis 1920 alle deutschen Aufschriften im öffentlichen Raum radikal entfernt.
Nach der Volksabstimmung von 1920 sah sich Kärnten als Teil der deutsch orientierten Republik Österreich. Zweisprachige Topographie in Gebieten anderssprachiger Volksgruppen war damals auch keine verbreitete völkerrechtliche Norm.
In der NS-Zeit wurde der öffentliche Gebrauch der slowenischen Sprache gänzlich verboten. Die jugoslawischen Besatzer im Mai 1945 begannen wiederum, deutsche Aufschriften zu entfernen.
Nach einem vierjährigen Ringen gegen jugoslawische Gebietsansprüche wurden diese 1949 in Paris fallengelassen, und der Artikel 7 wurde als Schutzklausel für die slowenischen und kroatischen Volksgruppen in Österreich formuliert. Als der österreichische Staatsvertrag 1955 endlich in Kraft trat, wurden zwar wesentliche Bestimmungen des Artikels 7 rasch umgesetzt, nicht jedoch die sehr unbestimmt gehaltenen Formulierungen zu den Ortstafeln.
Seit dem ersten Lösungsversuch im Jahre 1972 sind mehrere österreichische Bundesregierungen an dieser Frage gescheitert. Nicht vergessen sollte man allerdings, dass in Kärnten immerhin schon seit 1977 zahlreiche zweisprachige Ortstafeln stehen.
Viele Verbesserungen für die slowenische Volksgruppe wurden in den letzten 20 Jahren im Konsens und ohne großes Getöse erreicht. Die Aktionen eines rasenden Advokaten – das wurde vom Kärntner Landeshauptmann schon angesprochen – und die Reaktion unserer Verfassungshüter darauf haben zahlreiche Irritationen ausgelöst und das Klima ganz gewiss nicht verbessert. Umso erfreulicher ist es, dass es nach wiederholten Anläufen endlich gelungen ist, die Ortstafelfrage mit der breitesten denkbaren Verfassungsmehrheit einer Lösung zuzuführen.
Die Schwierigkeiten, die sich bei der Lösung dieser Frage immer wieder ergaben, haben ihren geschichtlichen Hintergrund, der allen Anwesenden bekannt ist und auf den ich nicht näher eingehen möchte. Auch im übrigen Österreich wurde die Problematik viele Jahre hindurch eher nicht verstanden, und die deutschsprachige Kärntner Bevölkerung und auch die Kärntner Politiker wurden trotz ihres Bemühens um eine Lösung dieser Frage vielfach ungerechter harscher Kritik ausgesetzt. Aus meiner eigenen Erfahrung – ich bin 26 Jahre Bürgermeister, wenn auch nicht im gemischt-
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