Sie gesagt haben, inhaltlich ist es gut, aber es soll niemand zahlen. Das verstehe ich nicht. (Bundesrätin Mühlwerth: Na der Steuerzahler soll nicht schon wieder zur Kasse gebeten werden!) – Wer zahlt Förderungen in Österreich sonst? Es ist schon ein Unterschied, ob es der Steuerzahler ist oder der Energiekonsument, weil es am Verbrauch hängt. Am Schluss zahlt aber der Konsument, wobei mit diesen Deckelungen einige Gruppen entlastet worden sind. Darum verstehe ich diese ganze Diskussion nicht ganz.
Ich muss sagen, es ist in diesem Zusammenhang sehr erfreulich, dass die Grünen zum ersten Mal, zumindest seit ich in diesem Energieumfeld tätig bin, überhaupt einem Energiegesetz zustimmen. Das finde ich wirklich sehr beachtlich, die Grünen haben sich auch wirklich sehr konstruktiv in die Verhandlungen eingebracht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Frau Kollegin Mühlwerth, du hast es erwähnt, Norbert Hofer hat in den Verhandlungen wirklich konstruktiv mitgearbeitet und sehr gute Überlegungen mit eingebracht. Umso bedauerlicher ist daher das Stimmverhalten der FPÖ im Nationalrat und heute wohl auch im Bundesrat. Aber ich gehe davon aus, dass zumindest die Kollegin Michalke heute mitstimmen wird, weil die Vorarlberger FPÖ und das Land Vorarlberg insgesamt dazu einen anderen Zugang haben, worüber ich sehr froh bin. Ich bin schon sehr gespannt, wie dein Stimmverhalten heute sein wird. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.)
Dem wichtigen Ziel des Herrn Bundesministers, bis ins Jahr 2015 bilanziell ohne Atomstrom zu sein, kommen wir mit diesem Gesetz ein Stück näher. Die Kernenergie ist gescheitert, das wissen wir alle. Daher setzt Österreich wohlweislich noch intensiver auf erneuerbare Energie, und dieses Gesetz ist wirklich ein großer Schritt in Richtung mehr Unabhängigkeit, mehr Sicherheit auch im Energiebereich, es leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen in Österreich.
Ich glaube, dieses Gesetz wird einen enormen Boom auslösen – wir haben den Boom in den letzten Monaten ja schon gesehen, vor allem im Photovoltaik-Bereich – und diese Abhängigkeit von Atomstromimporten bis ins Jahr 2015 beenden. Ich freue mich auch, dass in diesem Gesetz einige Klarstellungen getroffen worden sind und administrative Vereinfachungen enthalten sind. Es gibt natürlich immer noch weitere Ideen, die wir hoffentlich in einer nächsten Novelle einbringen werden können. Herr Minister, natürlich, das gebe ich als Ländervertreter zu, sind sich auch die Bundesländer nicht immer ganz einig, was solche administrativen Vereinfachungen betrifft.
Ich möchte zwei, drei Punkte, die aus meiner Sicht wirklich bemerkenswert sind, herausgreifen, um nicht zu lange zu reden. Es wurden erstmals in einem Ökostromgesetz die Zielpfade mit den Vertretern der Branche definiert, abgestimmt und den zur Verfügung gestellten Mitteln entsprechend realistische Ausbauziele definiert. Ich glaube, auch das ist ein Novum in der Geschichte der Ökostromgesetz-Novellen.
Als einer der wichtigen Punkte ist sicherlich der Abbau der Warteliste zu erwähnen. Im Photovoltaikbereich waren wir mit der Warteliste mittlerweile im Jahr 2026, im übrigen Bereich im Jahr 2016. Diese Warteliste wird mit einem Angebot, mit geringen Abschlägen in das System einsteigen zu können, abgebaut. Ich gehe davon aus, dass dieses Angebot von den meisten Anlagenbetreibern auch angenommen wird, was man ihnen sicherlich auch empfehlen kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich auch die Ausweitung des Kontingents von bisher 21 Millionen € auf 50 Millionen €, die dann degressiv in zehn Jahren auf 40 Millionen reduziert werden. Ein weiterer riesengroßer Schritt ist vor allem auch die Aufstockung für Photovoltaik von bisher 2,1 Millionen € auf nunmehr 8 Millionen € im
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