Insgesamt war das Ökostromgesetz aufgrund der Zweidrittelmehrheit keine einfache Geburt, und wir haben ja gesehen, vom Erstentwurf bis zu dem jetzt vorliegenden Gesetz hat sich einiges getan. Der Herr Bundesminister hat einige Male die Schatulle aufmachen und Geld auf den Tisch legen müssen, damit alle Forderungen erfüllt werden konnten. Und wenn es ein Gesetz so weit schafft, dass Medien von einem „Meilenstein“ schreiben, dann, denke ich mir, muss es ein gutes Gesetz sein, denn die Medien sind wirklich sehr kritisch, wenn es um Gesetze geht, die in der Bundesregierung beschlossen worden sind.
Ich bin mir auch relativ sicher, dass die EU die Zustimmung geben wird – denn über einen Teil des Gesetzes muss ja eine Notifikation erfolgen –, und der Ministeriumsbeamte hat im Ausschuss gemeint, dass bei gutem Wind – da hat er den „EU-Wind“ gemeint – damit zu rechnen ist, dass mit Februar 2012 alles über die Bühne gegangen ist.
Die Diskussion über die alternativen Energiequellen findet ja nicht nur bei uns statt, das ist ja in allen Ländern jetzt so, und es hat wirklich diesen tragischen Vorfall in Japan gebraucht, der uns umdenken hat lassen. Wenn man daran denkt, dass wir jetzt auf einmal davon reden, dass man bei den Abfällen der Atomkraftwerke, die ja alle noch nicht so richtig zu lagern sind, mit 100 000 Jahren rechnen muss, bis sich das irgendwann einmal irgendwie abgebaut hat, dann weiß man, wie gefährlich das alles ist.
Wir kennen auch den Schwenk, den die deutsche Bundesregierung da vollzogen hat, indem sie einige Wochen vor dem Vorfall in Japan noch eine Laufzeitverlängerung der AKWs im Bundestag beschlossen hat und es jetzt einen Beschluss zum Totalausstieg gibt. Ich glaube, dass das auch ein Zeichen dafür ist, dass es in vielen anderen Ländern mit Atomkraftwerken jetzt zum Umdenken kommt.
Grundsätzlich geht es beim vorliegenden Ökostromgesetz erstens einmal um mehr Förderungen, zweitens um ambitioniertere Ziele, drittens um eine faire Kostenverteilung und viertens um eine rasche Abarbeitung der vorliegenden Anträge.
Nun noch kurz zu den Förderungen. Die Förderung beträgt jetzt 50 Millionen € und wird jährlich um 1 Million € reduziert, und das über zehn Jahre, und ist wie folgt aufgeteilt: 8 Millionen € fließen in Photovoltaik, 10 Millionen € in die Biomasse bis 500 kW, 11,5 Millionen € entfallen auf die Windkraft, 1,5 Millionen € auf die Kleinwasserkraft und 19 Millionen € auf den Resttopf. Zum Abbau der vorliegenden Ansuchen werden 80 Millionen € noch zusätzlich bereitgestellt, und bei der Photovoltaik gibt es dazu auch noch 28 Millionen €.
Klar ist gewesen, dass Ökostrom nicht etwas sein kann, das zur Gänze vom Steuerzahler bezahlt wird. Das ist schon klar, nur: Gewisse Kosten fallen einfach an, und wer Ökostrom in Anspruch nimmt, der hat auch ein bisschen mehr zu zahlen. Der Förderdeckel mit 1,70 € ist eine ausgezeichnete Sache, und ich halte diese Grenze bei den Haushalten, die an die Rundfunkgebühr gekoppelt ist, für eine sehr gute Lösung. Insgesamt müssen wir eben damit rechnen, dass Energie etwas teurer wird. Das ist nun einmal so.
Und es geht ja nicht nur darum, dass jetzt die Energie teurer wird und dass wir das Ökostromgesetz haben, sondern wir brauchen dann auch Energieeffizienz. Da liegt ja noch sehr viel Geld irgendwo herum; es gibt vieles, was man bei den Häusern und so weiter machen kann, wodurch wir uns einfach Energie ersparen. Das wird auch ein großer Brocken sein, der in der nächsten Zeit abzuarbeiten ist.
Die in der Novelle enthaltenen Maßnahmen werden dazu beitragen, die Ziele 2015 und 2020 zu erreichen, beispielsweise eine Erhöhung beim Wasserkraftstrom um
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