BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 100

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1 000 Megawatt, bei der Windkraft um 2 000 Megawatt, bei der Biomasse und beim Biogas um 200 Megawatt und bei der Photovoltaik um 1 000 Megawatt. Das kann natürlich auch noch alles angehoben werden. Kontrolliert wird das von der E-Control.

Ich glaube, dass wir (Präsidentin Mag. Neuwirth gibt das Glockenzeichen) – danke! – diesem Gesetz wirklich zustimmen können, weil es ein gutes Gesetz ist, ein Gesetz, das – ich habe es eingangs schon gesagt – in die richtige Richtung geht. Es wird nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit diesem Ökostromgesetz beschäftigen, das wird noch öfter der Fall sein. Die Zeiten ändern sich, und auch die Gesetze werden sich ändern müssen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.19


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


14.19.15

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich freue mich wirklich, dass ich heute erstmals bei einem Ökostromgesetz zustimmen kann. Ich würde jetzt nicht nur sagen, es war keine leichte Geburt, sondern es war meiner Meinung nach eine ziemlich schwere Geburt. (Bundesrat Gruber: Eine Zangengeburt! – Bundesrat Kneifel: Aber ein Kaiserschnitt – das werden die schönsten Kinder!)

Magnus, weil du gesagt hast, es sind alle eingeladen worden mitzureden: Ein Punkt, der mich zum Beispiel an der vorigen Variante sehr gestört hat, ist, dass Stellung­nahmen genau von den Ökostrombetreibern nicht eingeholt worden sind im normalen Stellungnahmeverfahren. Da habe ich extra nachgeschaut, wer da eingeladen worden ist. Es waren sehr viele, die eingeladen worden sind, von der Wirtschaftskammer über die Arbeiterkammer und alle Möglichen, nur nicht die IG Windkraft und nur nicht die Photovoltaic Austria. Die waren nicht eingeladen, eine Stellungnahme zum Gesetz abzugeben. Also insofern – okay.

Aber jetzt sind wir zufrieden – und ich bin froh, dass es sich ausgezahlt hat, den Protest gegen die ersten Vorlagen zu initiieren und sich da auch mit anderen zu ver­binden, denn, ich kann mich erinnern, auch unser Landesrat Pernkopf hat ein Problem gehabt mit der ersten Vorlage des Gesetzes, wo es doch sehr viel weniger Förderung gegeben hätte und noch andere Hakerln im Gesetz drinnen waren, die man nicht so einfach hätte hinnehmen können –, glücklich und zufrieden. Ich meine, natürlich wäre es schön, wenn der Deckel ganz weg wäre, aber der Deckel ist jetzt doch enorm angehoben worden. Es gibt einiges mehr, viel mehr an Mitteln, es gibt viel mehr an Akutmitteln – denn wir haben ja schon gehört, die Wartelisten sind sehr lang und müssen abgebaut werden –, es gibt endlich einmal gesetzliche Mindestziele, die es bisher auch nicht gegeben hat, und die Vergabe wird jetzt doch nicht mit großartigen Ausschreibeverfahren verknüpft, wie es auch einmal der Plan war.

Und weil Frau Kollegin Mühlwerth das mit den Kosten für die Steuerzahler ange­sprochen hat: Ich denke, es ist ein großer Unterschied, ob es Kosten für die Steuerzahler sind oder Kosten für die EnergiekonsumentInnen, denn das hängt dann auch mit dem Konsum zusammen – je mehr Strom ich verbrauche, je mehr ich mein Verhalten ändere oder nicht ändere, dementsprechend werde ich Ökostromzuschlag zahlen oder nicht. Im Fall einer Steuer hingegen, wenn die SteuerzahlerInnen das zahlen müssten, wäre es entweder an das Einkommen gekoppelt oder man hätte überhaupt einen Fixbetrag. Das wäre nicht so günstig, und ich finde es schon richtig, dass es so ist, wie im Gesetz vorgesehen. (Bundesrätin Mühlwerth: Der Steuerzahler ist aber gleichzeitig ein Konsument!)

 


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