achten. Unabhängig davon gibt es eine ganze Menge an guten Beratungsangeboten, die in diesem Bereich ebenfalls wichtig sind.
Was wir aber hier und heute machen, ist nichts anderes, als die Fortsetzung der Initiative, Kindergartenbesuch gratis, halbtägig und verpflichtend vorzusehen und hier auch die Mittel bereitzustellen, und zwar im Ausmaß von 70 Millionen € für das nächste Jahr und auch für das übernächste Jahr, weil der Finanzausgleich bekanntlich um ein Jahr nach hinten verschoben wird.
Was ist damit zu erreichen? – Es wird Kontinuität erreicht und es wird eine Initiative fortgesetzt, die sich bewährt hat. Wie bewährt? – Wir haben eine Evaluierung veranlasst und mit den Ländern auch abgesprochen, diese wird im September vorliegen.
Wir haben schon einen Überblick aus der aktuellen Betreuungsstatistik, wie die Betreuungsquote österreichweit ausschaut. Gegenüber dem Vorjahr haben wir ein Plus von 2 Prozent, derzeit werden 98,3 Prozent der Kinder außerhäuslich betreut. 98,3 Prozent sind, wie ich meine, eine sehr beachtliche Quote.
Daher, Frau Mühlwerth, brauchen wir uns meines Erachtens nicht mehr so intensiv über die Grundphilosophie zu unterhalten, ob wir jemanden und wen wir in seiner Wahlfreiheit benachteiligen, denn im Endeffekt ist es die normative Kraft des Faktischen. Wenn Sie schon eine Quote, die bei 98 Prozent und darüber liegt, haben – diese wird auch in diesem Jahr noch steigen –, dann ist das Problem erledigt. Die Eltern haben mit ihren Kindern eigentlich schon entschieden.
Es ist mehrfach auch die Qualität angesprochen worden. Und ich glaube, dass die Kinderpädagoginnen und -pädagogen wahrscheinlich mindestens den gleichen Stellenwert und die gleiche Wichtigkeit haben, vielleicht noch wichtiger sein werden als die Lehrer, weil sie in einer Phase, in der die Prägung des Kindes erfolgt, die Betreuung machen. Deswegen haben wir diesem Thema auch einen großen Schwerpunkt eingeräumt.
Wir haben beispielsweise mit dem Charlotte Bühler-Institut eine Ergänzung des Bildungsrahmenplans vorgenommen, was zur Folge hat, dass wir kindgerechte Bildungsarbeit in diesem Bereich leisten können, und zwar jetzt nicht als theoretischer Anspruch, sondern schon in der Praxis. Das entsprechende Modul für die Fünfjährigen liegt vor und ist seit Ende Sommer 2010 verfügbar.
Das heißt, diejenigen, die dort tätig sind, es sind hauptsächlich Frauen, können auf diese Möglichkeiten und Gegebenheiten zurückgreifen und damit einen wertvollen Beitrag auch in qualitativer Hinsicht leisten.
Es ist jetzt mehrfach die Problematik der Qualitätsstandards angesprochen worden. Es ist natürlich ein Problem in der Verhandlung. Wenn es um den Gratiskindergartenbesuch geht, dann glaubt man, das ist relativ klar, Thema erledigt.
Frau Kollegin Schmied war mit zwei anderen Kollegen dabei, als wir die Lifelong-Learning-Strategie entwickelt haben. Da ist genau in dem Bereich, was Kinder bis zum schulpflichtigen Alter anlangt, drinnen, dafür auch entsprechende Standards vorzusehen. Daher bemühen wir uns auch jetzt in den Verhandlungen, sowohl bei Kinderbetreuung als auch Kindergarten diese Standards auf Basis freiwilliger Umsetzungen sozusagen auch in die Praxis zu bringen.
Was erreichen wir damit? – Wir erreichen damit bundeseinheitlich im Wesentlichen die gleichen Standards und vermeiden somit, dass ein Land vielleicht besser oder schlechter ist.
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