BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 137

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Abgabenvergünstigung für Unternehmensgründungen, die ausgeweitet wird. Das System hat sich grundsätzlich bewährt, aber es war ein bisschen zu restriktiv und die Frist zu kurz angesetzt. Daher dehnen wir es aus auf den Zeitraum innerhalb der ersten drei Jahre.

Wir haben das Montageprivileg neu geregelt. Das ist ein echtes Privileg für jene Arbeiter – und Arbeiterinnen, aber es sind überwiegend Arbeiter –, die für österreichi­sche Firmen im Ausland tätig sind, die 400 Kilometer entfernt von der Staatsgrenze auf Montage sind und ihre Tätigkeit eben unter diesen erschwerten Umständen ausüben müssen. Das kommt diesen Mitarbeitern zugute, weil sie 60 Prozent des laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohnes von der Einkommensteuer befreit erhalten.

Es ist nämlich – wenn wir an den Osten denken und uns 400 Kilometer von unserer Staatsgrenze Richtung Osten oder Südosten bewegen, wird uns das bewusst – die Arbeit dort manchmal nicht unter luxuriösen Bedingungen möglich, sondern doch eher unter sehr einfachen Bedingungen. Durch die neue Regelung wird es unseren Export­firmen erleichtert, auch ausreichend Mitarbeiter zu finden, die auf Montage fahren und diese Entfernung von der Familie in Kauf nehmen, indem diese Mitarbeiter dann auch einen steuerlichen Vorteil haben.

Es ist das also eine Motivation für die Mitarbeiter, auf Montage zu gehen, aber auch eine gewisse Art der Exportförderung. Wir rechnen damit, dass etwa ab dem Jahr 2012 das Budget bei der Lohnsteuer dieser Mitarbeiter dadurch mit 35 Millionen € belastet wird, aber durch ein florierendes Exportgeschäft wird es wahrscheinlich aufkommens­neutral sein. Es betrifft dies insgesamt zwischen 10 000 und 20 000 Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber.

Es ist auch die Reverse-Charge-Regelung erwähnt worden. Bedauerlicherweise haben wir im Bereich Mehrwertsteuerbetrug sehr intensiv und aggressiv agierende Täter­gruppen, die Güter im Kreis schicken, sich jedes Mal durch fingierte Rechnungen die Vorsteuer abziehen und dem Staat einen Mega-Schaden zufügen, die niemals irgend­etwas verkaufen und damit Mehrwertsteuer einnehmen.

Diesen Betrügereien schieben wir einen Riegel vor, indem wir das Reverse-Charge-System eingeführt haben; das gilt ja bereits auch für andere Unternehmungen. Wir haben festgestellt, dass diese Tätergruppen dann ausweichen auf andere Produkte – so sind sie unter anderem auf Handys und elektronische Artikel ausgewichen –, und daher werden wir das auch jetzt für diese Güter einführen.

Die Idee, die hier seitens der freiheitlichen Fraktion referiert wurde, nämlich das auf europäischer Ebene insgesamt anzudenken und den Business to Business-Verkehr überhaupt mehrwertsteuerfrei zu machen, damit es nicht mehr zu Vorsteuer­betrüge­reien kommt, hat bereits seinerzeit Minister Grasser eingebracht; das ist aber damals bei den europäischen Kollegen nicht mehrheitsfähig gewesen.

Inzwischen sind eigentlich alle Länder mit diesen Betrügereien konfrontiert und erleiden große Steuerausfälle infolge dieser kriminellen Energie. Daher ist diese Idee von der EU-Kommission wieder aufgenommen worden, und im Rahmen der Weiter­entwicklung wird ein solches Projekt durchgedacht und man schaut sich an, wie damit umzugehen wäre.

Das Finanzministerium und ich als Ministerin würden so eine Vereinfachung begrüßen, denn das wäre eine Mega-Verwaltungsvereinfachung für die Betriebe. Immerhin gehen weit über 70 Prozent aller Exporte unseres Landes in die EU. Das heißt, wenn wir dort keine Hin- und Herverrechnereien bezüglich Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug et cetera mehr hätten, dann wäre das eine wirklich großartige Verwaltungsvereinfachung.

 


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