BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 136

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Ich danke dir, Frau Bundesministerin, für diese Initiative und hoffe auf eine breite Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.32


Vizepräsident Reinhard Todt: Frau Bundesministerin, ich erteile Ihnen das Wort.

 


16.32.46

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wie schon erwähnt, liegt mit diesem Abgabenänderungsgesetz 2011 eine Novelle vor, die Entlastungen, Vereinfachungen, Klarstellungen und steuerliche Förde­rungen für gesellschaftlich wichtige Bereiche bringt.

Die Spendenabsetzbarkeit ist bereits erwähnt worden. Sie gilt ab 1. Jänner 2012. Sie gilt für Spenden für den Umweltschutz, Spenden für Tierheime und Spenden für Freiwillige Feuerwehren. Außerdem wird eine Vereinfachung für alle Spendenor­ganisationen vorgesehen: Die Meldung der Spenden mittels Sozialversiche­rungs­nummer entfällt. Das wäre eine Verbürokratisierung gewesen, die diese eigentlich gute Idee nicht praktikabel gemacht hätte.

Von diesen Ausweitungen profitieren in etwa 4 500 Freiwillige Feuerwehren und grob geschätzt zwischen einer halben Million und einer Million Haushalte, die an diese Organisationen spenden. Bei den Tierheimen und bei den Umweltschutz­organi­sationen rechnen wir mit bis zu 300 000 Spendern. Insgesamt wird dies das Budget mit Mindereinnahmen in der Höhe von 15 Millionen € belasten. Ich glaube, das ist gerechtfertigt, weil die Menschen hier einen Beitrag für gesellschaftlich wünschens­werte Institutionen leisten.

Weiters wird die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags angehoben, nämlich auf 400 € pro Jahr. Hier geht es vor allem um den Mittelstand, denn gerade der Mittelstand ist am meisten belastet in dieser Republik, und daher ist es gerechtfertigt, dort anzusetzen.

Wir entlasten die Spender und nicht die Institutionen, die diese Spenden bekommen. Das heißt, das sind Maßnahmen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, für die Bürgerinnen und Bürger. Ob einem eine Institution sympathisch oder weniger sym­pathisch ist, ist sekundär – es geht um die Menschen in unserem Land, die Steuern zahlen und wo wir anerkennen, dass sie ihr verdientes und versteuertes Geld für diese Institutionen einsetzen.

Es wurde schon erwähnt, dass auch Vereinfachungen in diesem Gesetz vorgesehen sind, beispielsweise die neue Wertpapierabgabe, die Wertpapierkapitalertragsteuer. Das ist sozusagen die Vermögenszuwachssteuer, die wir da eingeführt haben, die ja schon dieses Jahr gilt. Sie muss aber von den Banken erst ab 1. April abgezogen und automatisch verrechnet werden. Es war nämlich verfassungswidrig, dass wir den Banken das bereits mit Oktober vorgeschrieben haben. Das ist ein zu kurzer Zeitraum, und daher hat der Verfassungsgerichtshof gemeint, so überfallsartig kann man eine Bürokratie – weil die Banken haben ja nichts von dieser Steuer, sie haben nur die Bürokratie abzuwickeln – einer Institution nicht überstülpen, wenn sie nicht die nötige Zeit hat, sich auch organisatorisch darauf einzustellen.

Daher müssen die Banken aufgrund dieser Gesetzeslage nicht ab Oktober, sondern erst ab April diese Wertpapier-KESt, das sind 25 Prozent von den Veräußerungs­gewinnen, einbehalten und abführen. Das wird dann sozusagen der größte Brocken sein, den wir bei den vermögensbezogenen Steuern haben. Es ist also ein weitver­breitetes Vorurteil, dass es in Österreich keine Vermögenssteuern gibt.

Die Änderungen im Bereich der Wirtschaft sind schon erwähnt worden. Sie entlasten und verbessern die Standortqualität, insbesondere die Neugründungsförderung, die


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