BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 138

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Das ist natürlich nur gesamteuropäisch umsetzbar und muss insgesamt durchdacht werden, sodass nicht einzelne Länder diesbezüglich die Draufzahler sind. Daran wird derzeit auf Expertenebene gearbeitet.

Die Ticketabgabe ist ein Instrument, das wir bei den Flugtickets der großen Fluggesell­schaften eingeführt haben. In der Umsetzung dieses Projektes sind wir draufge­kommen, dass es im Sportflugverkehr, bei den kleinen Flugvereinen keine Ticketsys­teme sozusagen im klassischen Sinn gibt. Beispiel: Wenn mein Mann geflogen ist und ich durfte eine Runde über den Traunstein mitfliegen, dann hat er mir kein Ticket ausgestellt. (Heiterkeit.)

Diese Ticketabgabe hätte für Kleinstflieger, so zum Beispiel für einmotorige Zweisitzer, die im Sportbereich Verwendung finden, dazu geführt, dass in diesen Vereinen sozu­sagen eine Bürokratie hätte installiert werden müssen – und das für 2,70 € pro Start und Landung, also selbst für Übungsstarts und -landungen. Das war daher sachlich nicht wirklich zweckmäßig.

Verfassungsrechtlich kennen wir die Grundsätze, nach denen Verwaltung zu handeln hat: Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Und daher haben wir das wieder fallen lassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Dass da von den Grünen gleich reflexartig die Flieger als bekämpfenswerte Spezies betrachtet werden, ist mir klar, den ich weiß ja, wie die Grünen agieren. (Heiterkeit.) Mir jedenfalls war es wirklich ein Bedürfnis, hier zu erläutern, warum es Sinn macht, einen solchen Bürokratiewust nicht aufzuziehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.44


Vizepräsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesministerin.

Hiezu liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.45.3117. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2011) (1206 d.B. und 1324 d.B. sowie 8559/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert werden (1211 d.B. und 1325 d.B. sowie 8560/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gelangen zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 17 und 18 ist Herr Bundesrat Gruber. Bitte um die Berichte.

 


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