BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ob der Einsatz medizinisch gerechtfertigt war oder nicht, und es dann zu einer Kosten­überwälzung auf die Patienten kam.

Der Hauptverband hätte mit 16 auf Österreich verteilten Standorten das Auslangen gefunden. Das hätte aber bedeutet, dass man in manchen Bereichen länderüber­greifend arbeiten müsste. Denken Sie an Oberwart, Hartberg et cetera! Wenn dort auf der Autobahn etwas passiert, ist es nicht so eindeutig der Steiermark oder dem Burgenland zuteilbar. Da hätte es Sinn machen können, auch länderübergreifend zu fliegen. Das haben die Länder nicht gewollt. Wir haben derzeit über 36 Standorte für die Flugrettung – also eine exorbitante Überkapazität. In den Schigebieten ist es eine Cashcow, Rettungsflüge durchzuführen. Am flachen Land, wo man wirklich nur die Unfälle fliegt, sind die Vorhaltekosten exorbitant und der Ertrag gering.

In einem zweijährigen intensiven Verhandlungsmarathon war mit den Ländern eine Einigung auf eine schlanke Variante nicht machbar. Weil ja die Rettung gewährleistet ist, habe ich damals als Innenministerin entschieden, dass diese Kompetenz Landes­kompetenz ist, die Kompetenz geht zurück an die Länder, aber erst zu dem Zeitpunkt, wenn die Länder gerüstet sind, die Gesetze im Rettungswesen geändert und eventuell schon Verträge abgeschlossen haben. Wir haben auch sichergestellt, dass der ÖAMTC – der den Vertrag ja selbst gekündigt hat – so lange noch auf Bundeskosten fliegt, bis die Länder das alles geregelt haben.

Das funktioniert gut. Die Länder sind gut aufgestellt. Jene im touristischen Bereich können ihren Gästen und Patienten ein sehr dichtes Netz zur Verfügung stellen. Hier in Wien wird die Flugrettung gemeinsam mit Niederösterreich organisiert und vor allem im Burgenland auch über den ÖAMTC. Auch der ÖAMTC hat eine eigene Gesellschaft, die die Rettungsflüge in den Schigebieten macht, weil dort Einnahmen zu lukrieren sind. Über den gemeinnützigen Verein Christophorus macht er die anderen Flüge. Auch das muss man im Hintergrund wissen.

Wenn man sich das gesamte Kostengefüge anschaut, ist es nicht gerechtfertigt, dass man diese Kompetenz beim Bund belässt. Man kann das pragmatisch vor Ort, nahe beim Patienten, mit der Wirtschaft zusammen, mit den Rettungsorganisationen zusammen besser organisieren als zentral von Bundesseite her.

Ich bin überzeugt davon, dass die meisten Bundesländer ihre Ausschreibungen in Kürze erledigt haben werden und nach den Bedürfnissen der jeweiligen Rettungs­fluginfrastruktur entsprechend versorgt sein werden.

Ich bin heute durch die Vertretung von Frau Ministerin Mikl-Leitner dazu gekommen, Ihnen zu erklären, was ich in den letzten beiden Jahren diesbezüglich getan habe. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.27


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Frau Ministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schwei­zerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungs­flügen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite