BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 164

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und mit dem Notarzthubschrauber abgeholt wurde. Es war dann nur ein Armbruch. Solche Sachen gehören sehr wohl hinterfragt. Es ist aber egal, ob es eine Bundes- oder eine Länderlösung gibt, das ist auf jeden Fall zu hinterfragen und hat damit nichts zu tun. Ich glaube schon, dass sehr viele Einsätze hinterfragt gehören.

Es hat nie ein bundeseinheitliches Gesetz gegeben, denn die Bundesländer Burgen­land und Niederösterreich waren von Anfang an nicht dabei, sie hatten schon immer eine bundesländerspezifische Lösung. Wir im Burgenland haben bereits 1984 mit dem ÖAMTC einen Vertrag abgeschlossen und das jetzt auch im Norden gesichert. Das heißt, bei uns ist die Absicherung für alle Patientinnen und Patienten hervorragend gegeben. Es gibt keine Fälle, dass irgendjemand, der verletzt ist, nicht abgeholt worden wäre. Ich denke, das ist im Sinne dieses Gesetzes. Daher wird meine Fraktion diesem Gesetz natürlich sehr gerne zustimmen, und wir werden auch dem Überein­kommen zwischen Österreich und der Schweiz sehr gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.19


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


18.19.27

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein ursprünglich fast unlösbares Problem kommt jetzt zu einem guten Ende. Es ist nämlich so, dass die Bundesländer sich noch Anfang der achtziger Jahre gerne der Fluggeräte der Polizei bedient und auch die Flughafeninfrastruktur zum Aufbau einer flächendeckenden Flugrettung genützt haben. Damals haben sieben Bundesländer 15a-Vereinbarungen abgeschlossen, zwei Bun­desländer nicht.

Niederösterreich hat das Problem Flugrettung immer selbst gelöst. Auch das Burgen­land hatte keine Artikel-15a-Vereinbarung mit dem Bund. Zudem hat Niederösterreich traditionell auch die Wiener gleich mit gerettet, weil der Flugplatz, die Flugplatz­infrastruktur auf niederösterreichischem Boden war und daher die Flugrettung von Niederösterreich mit betreut worden ist. Das ist jetzt auch wieder so. Niederösterreich hat einen Vertrag mit den Wienern, sie und die Burgenländer lösen das so wie bisher.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier ist die Länderkammer. Es geschieht selten, dass Kompetenzen, die den Ländern gehören, den Ländern zur Gänze zurück­gegeben werden. Daher war es nicht eine Frage des Geldes alleine, sondern eine Föderalismusfrage, weil mit den Ländern keine Einigung zu erzielen war, ein schlankes einheitliches Bundessystem zu schaffen.

Der ÖAMTC hat gekündigt. Seit Anfang der achtziger Jahre bis heute hat es doch einen gravierenden Wandel vom ursprünglichen Mangel an geeigneten Fluggeräten zu einer Überkapazität an geeigneten Hubschraubern gegeben – Firmen, die genau dieses Geschäft betreiben, EU-Richtlinien, wie solche Hubschrauber auszusehen haben. Und es gab den massiven Wunsch der Länder, die Fluginfrastruktur möglichst dicht bei den Patienten zu haben. Das heißt, es gab ein ursprüngliches Konzept vom Hauptverband im Hinblick auf die Kosten, die, wenn der Einsatz medizinisch gerechtfertigt ist, die Sozialversicherungen tragen. Bei einem Verkehrsunfall – Bürger­meister mit Motorrad – ist nicht automatisch von vornherein erkennbar, ob der Hub­schraubereinsatz gerechtfertigt ist oder nicht. Er hätte innere Blutungen haben können, an denen er stirbt, wenn kein Hubschrauber kommt. (Bundesrätin Posch-Gruska: Trotzdem wäre die Rettung schneller gewesen in diesem Fall! Es muss ja nicht immer so sein!) Es ist massiv bekrittelt worden, dass sich sehr oft im Nachhinein herausstellt,


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