BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 167

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zwischen dem Bund und dem Land Steiermark über einen gemeinsamen Hub­schrauber-Rettungsdienst.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.31.1833. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Depotgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 – GesRÄG 2011) (1252 d.B. und 1278 d.B. sowie 8548/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte um den Bericht.

 


18.31.30

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Depotgesetz, das Kapitalberichti­gungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden. Das ist das soge­nannte Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011.

Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bunderäte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

18.33.0134. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (1507/A und 1279 d.B. sowie 8549/BR d.B.)

35. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird (1580/A und 1280 d.B. sowie 8550/BR d.B.)

 


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