BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 168

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Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 34 und 35 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ich begrüße zu diesen Punkten Frau Justizministerin Dr. Karl ganz herzlich bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu den Punkten 34 und 35 ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um die Berichte.

 


18.33.37

Berichterstatter Christian Füller: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der zweite Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


18.34.38

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Tagesordnungs­punkt 35 ist zu sagen, dass wir, die Freiheitliche Partei, zum einen die Schaffung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mitgetragen haben, und zum anderen, dass die zu beschließenden Änderungen von uns als notwendige Evaluierungen angesehen werden.

Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung erteilen – auch weil wir es als sinnvoll ansehen, dass man der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft entsprechende Kernkompetenzen zuteilt und dafür Sorge trägt, dass sie die personellen Strukturen bis Ende 2012 in Ruhe aufbauen kann.

Was allerdings die Änderungen des Strafgesetzbuches und des Staatsanwalt­schafts­gesetzes betrifft – Punkt 34 –, die sich ja auf die Vorratsdatenspeicherung beziehen, stellen diese zwar Verbesserungen dar, aber da wir Freiheitlichen diese Vorrats­daten­speicherung insgesamt und an sich schon ablehnen, wird es dafür von uns keine Zustimmung geben und auch nicht geben können.

Die Vorratsdatenspeicherung sowie alle anderen Maßnahmen, die der Überwachung dienen  wie die Fluggastdatenspeicherung, das SWIFT-Abkommen, das Forschungs­projekt INDECT der Europäischen Union, bei dem die technischen Überwachungs­mittel gebündelt und pauschal gegen alle Bürger eingesetzt werden sollen , stellen eine klare Verletzung der Freiheits- und Grundrechte unserer Bürger dar.

Sogar die EU-Kommission selbst hat in ihrem Evaluierungsbericht festgestellt, dass die Datenspeicherungsrichtlinie im Widerspruch zu Freiheits- und Grundrechten steht.

 


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