BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 169

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Die Vorratsdatenspeicherung, sehr geehrte Damen und Herren, stellt für uns Freiheit­liche kein taugliches Mittel zur präventiven Bekämpfung des globalen Terrorismus dar, als das sie uns immer angepriesen wird. Sie kann im schlimmsten Fall lediglich als ein Instrument der Bespitzelung gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden. Daher lehnen wir diesen Gesetzesvorschlag ab. (Beifall bei der FPÖ.)

18.36


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dr. Brun­ner zu Wort. – Bitte.

 


18.36.59

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ich hoffe, dass beide Damen von den Bregenzer Festspielen nach Wien mit guten Eindrücken zurückgekehrt sind.

Die Vorratsdatenspeicherung leistet aus meiner Sicht einen sehr wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität. Andererseits ist es natürlich wichtig, dass mit diesen Daten sorgfältig umgegangen wird, keine Frage, und dass darauf geachtet wird, dass da kein Missbrauch betrieben wird.

Dieser Beschluss heute betrifft ja eine Begleitmaßnahme, die eben diesen zusätzlichen Schutz bieten soll, nämlich eine Sanktionierung des Missbrauchs von Vorratsdaten. Ich glaube, dass man diesen Begleitmaßnahmen auch im Sinne eines zusätzlichen Schut­zes mit ruhigem Gewissen zustimmen könnte, auch wenn man, wenn es um Vorrats­datenspeicherung geht, prinzipielle Bedenken haben sollte.

Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wollen wir heute ein gestaf­feltes Inkrafttreten beschließen – das deshalb, weil sich die Vorbereitungen etwas verzögert haben. Es muss aber schon gewährleistet sein, und dafür treten wir auch ein, dass in großen Wirtschaftsverfahren effizient ermittelt werden kann, weshalb eben auch entsprechendes Wissen und Sachkompetenz vorhanden sein muss. Daher macht aus unserer Sicht diese Verschiebung sehr wohl Sinn. Ich glaube auch, dass die Politik da sehr verantwortungsvoll handelt. Sie geht auch auf Befürchtungen und Sorgen der Richterschaft ein.

Erlauben Sie mir nur noch einen Satz zum Ruf der Justiz prinzipiell, der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft im Allgemeinen: Ich würde sagen, die Justiz hat keine einfache Zeit hinter sich. Wir haben gerade bei uns in Vorarlberg Dinge erlebt, die das Vertrauen in die Justiz nicht unbedingt gesteigert haben. Ich glaube aber, und so nehme ich es vor allem in Vorarlberg wahr, unter anderem in Gesprächen mit dem Landesgerichtspräsidenten, dass die Bemühungen sehr, sehr groß sind und dass die Justiz erkannt hat, dass sie sich mehr in Richtung eines Dienstleisters entwickeln muss, um das Vertrauen wieder zurückzugewinnen.

Das sehen eben auch die Verantwortlichen so. Die Justiz ist diesbezüglich insgesamt, meine ich, sehr bemüht und auf einem sehr guten Weg, das Vertrauen wieder zurückzugewinnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.39


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr. Kickert zu Wort. – Bitte.

 


18.40.03

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zu Punkt 34: Bei diesen Änderungen im Strafgesetzbuch und im Staatsanwaltschaftsgesetz geht es ja, wie schon erwähnt worden ist, um Nach­besserung bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.

 


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