Dass und warum wir Grünen der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüberstehen, habe ich bereits in der Diskussion vor nicht ganz zwei Monaten erläutert. An dieser Beurteilung hat sich nichts geändert. Die Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin eine Präventivüberwachung von Menschen, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen. Ich bleibe bei meiner Einschätzung, die ich vor zwei Monaten erwähnt habe, dass dieses Gesetz sowohl die österreichische Verfassung als auch den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.
Nun zu den zwei erwähnten Änderungen: Selbst wenn der erste Teil der Änderungen, nämlich die Ausweitung des Tatbestandes der verbotenen Veröffentlichung von Ermittlungsergebnissen auch auf die Veröffentlichung von Vorratsdaten, richtig ist, muss ich im Gegensatz zu dem, was Sie, Kollege Brunner, gesagt haben, feststellen, dass gleichzeitig viele andere ebenso wesentliche Lücken im Gesetz bleiben, nämlich was die Berichtspflichten oder Regelungen zur Datensicherheit betrifft – alles schon vor zwei Monaten erwähnt.
Die zweite Maßnahme, das Vieraugenprinzip der StaatsanwältInnen für die Auskunft von Stamm- und Zugangsdaten ist aus unserer Sicht unzureichend. Es ist eine Kontrolle innerhalb der Behörde zwischen weisungsgebundenem Staatsanwalt und ebenfalls weisungsabhängigen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen – und das nur im Zuge einer Revision. Aus unserer Sicht wäre eine richterliche Kontrolle wesentlich wertvoller, notwendiger gewesen als eine wechselseitige Kontrolle unter den MitarbeiterInnen der Staatsanwaltschaft.
Dass bereits wenige Wochen nach Beschlussfassung eines Gesetzes Nachbesserungen nötig sind, spricht leider nicht für die Qualität des vor zwei Monaten beschlossenen Gesetzes. Deswegen werden wir dieses Gesetz ablehnen – wegen dieser Erläuterungen sowie wegen der grundsätzlichen Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung.
Zur Änderung der Strafprozessordnung werde ich mich, um mich kurz zu fassen, mehr oder weniger meinen Vorrednern anschließen. Ja, es ist eine sinnvolle Verschiebung, und da wir die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unterstützt haben, werden wir diesen Punkt natürlich ebenfalls unterstützen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.43
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Duzdar zu Wort. – Bitte.
18.43
Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesen Gesetzesänderungen ist ja schon einiges gesagt worden, deshalb werde ich mich ganz kurz fassen und mich auf den Gesetzesbeschluss beschränken, mit dem die Strafprozessordnung geändert werden soll.
Erinnern wir uns: Im Dezember letzten Jahres haben wir ein strafrechtliches Kompetenzpaket beschlossen. Angesichts der Vielzahl an hochkomplexen Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität haben wir den Ausbau der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die Schaffung einer zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption und, damit verbunden, einen Katalog aus gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten beschlossen. Dieser neu geschaffenen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft haben wir die Möglichkeit gewährt, bestimmte Verfahren an sich zu ziehen.
Bei diesem jetzigen Gesetzesbeschluss, der auf einen Gesetzesantrag von einigen Nationalratsabgeordneten zurückgeht, geht es primär darum, jetzt, wo diese Staatsan-
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