BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 171

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waltschaft mit 1. September 2011 ihre Arbeit aufnehmen sollte, rechtzeitig die Eigenzuständigkeit einzuschränken. So soll bei bestimmten Delikten wie zum Beispiel der Geschenkannahme die Staatsanwaltschaft nur bei einem Wert, der 3 000 € über­steigt, zuständig sein, sowie auch bei Bilanzfälschungsdelikten bei einem Stamm­kapital von 5 Millionen € und 2 000 Beschäftigten.

Dies hat den Hintergrund, wie uns auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Justizministerium berichtet haben, dass die Befürchtung im Raum steht, dass diese Korruptionsstaatsanwaltschaft sonst mit unzähligen Verfahren überlaufen werden würde und jede Strafanzeige, die mit dem Begriff Korruption zusammenhängt, sofort die Zuständigkeit dieser Staatsanwaltschaft begründen würde.

Wie bereits gesagt, soll diese mit 1. September die Arbeit aufnehmen. Wir haben auch schon gehört, dass die Planstellen nicht rechtzeitig besetzt werden konnten und die Strukturen eben noch nicht vollständig neu besetzt oder aufgebaut worden sind. Deshalb wird es in diesem Bereich eine Verschiebung der Zuständigkeiten geben. Allerdings sollen zumindest die Kernkompetenzen schon mit dem 1. September zugewiesen werden – das sind vor allem Wirtschaftsdelikte mit besonders hohem Schaden.

Die Abmilderung hat vor allem den Grund, dass wir großes Interesse daran haben, dass gerade in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sehr gute und sehr fähige JuristInnen und WirtschaftsexpertInnen sitzen. Deshalb ist es, glaube ich, sinnvoll, diesem Gesetzesbeschluss zuzustimmen, weil eben nur eine Personalauf­stockung und die Zurverfügungstellung von Budgetmitteln auch tatsächlich gewährleis­tet, dass die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität effizient verfolgt wird. Daher werden wir diesem Gesetzesbeschluss jedenfalls zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.46


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


18.46.53

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Herr Bundesrat Brückl hat völlig zutreffend festgestellt, dass die unter TOP 34 vorliegende Änderung tatsächlich eine Verbes­serung darstellt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdaten­speicherung ist es ja auch notwendig, den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der auf diesem Wege erlangten Informationen auszuweiten.

Derartige Datenauskünfte von den Staatsanwaltschaften sollen daher nur mehr streng nach dem Vieraugenprinzip angeordnet werden dürfen. Als weiterer Punkt ist vorge­sehen, dass Personen, die gespeicherte Daten unzulässig veröffentlichen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tages­sätzen belegt werden können. Es ist also tatsächlich eine Verbesserung und es freut mich, dass hier sehr positive Wortmeldungen dazu zu hören waren.

Damit komme ich gleich zu TOP 35. Durch die vorgesehene Modifizierung soll der Fokus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu Beginn nur auf die mitt­lere und schwere Wirtschafts- und Korruptionskriminalität gelegt werden. Das heißt, es werden mit 1. September dieses Jahres nur die Delikte dieser Wirtschafts- und Korrup­tionsstaatsanwaltschaft zugewiesen, die schwere und mittlere Wirtschafts- und Korruptionsfälle betreffen. Die übrigen Zuständigkeiten werden erst im Jahr darauf, also am 1. September 2012, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuge­wiesen.

 


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