BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 172

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Was wird damit bezweckt? – Es geht zum einen darum, sicherzustellen, dass die not­wendigen Planstellen tatsächlich besetzt werden können, dass die Planstellen, die bereits vorhanden sind, auch wirklich fristgerecht besetzt werden können. Zum ande­ren geht es natürlich auch darum, dass die Strukturen geschaffen werden sollen, mit denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch tatsächlich effizient arbeiten kann.

Es wurde heute bereits von mehreren Sprechern angesprochen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine wichtige Einrichtung ist. Da ist es uns natürlich besonders wichtig, dass die WKStA auch tatsächlich und sehr gut funktioniert.

Herr Bundesrat Brunner hat auch das Vertrauen in die Justiz angesprochen und dass dieses von großer Bedeutung ist – auch das möchte ich unterstreichen. Er hat in diesem Zusammenhang auch auf die Vorfälle in Vorarlberg hingewiesen. Ich möchte in diesem Zusammenhang klarstellen, dass es natürlich überall Fehler gibt. Wo gearbeitet wird, passieren Fehler, und das gilt natürlich auch für die Justiz. Folgendes ist mir besonders wichtig: Wenn Fehler in der Justiz passieren, dann muss alles unternom­men werden, um diese Fehler zu bereinigen und auszumerzen. Und das ist gerade in Vorarlberg sehr gut gelungen. Ich hatte gestern nicht nur die Gelegenheit, die Bregenzer Festspiele zu besuchen, sondern ich war auch am Bezirksgericht Dornbirn und habe dort sehr ausführliche Gespräche geführt und konnte mich tatsächlich davon überzeugen, dass in Vorarlberg alles unternommen wurde und unternommen wird, um die Fehler, die dort innerhalb der Justiz begangen wurden, tatsächlich auszumerzen, damit eben das Vertrauen in die Justiz wiederhergestellt werden kann. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen bedanken, die in Vorarlberg daran mitgewirkt haben, dass diese Fälle tatsächlich so gut aufgearbeitet worden sind und aufgearbeitet werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.50


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Staats­anwaltschaftsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

 


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