BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 173

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18.51.3936. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rücker­stat­tung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird (1389/A und 1281 d.B. sowie 8551/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wiederum Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte um den Bericht.

18.52.06

Berichterstatter Stefan Schennach: Frau Präsidentin! Ich bringe einen weiteren Bericht des Justizausschusses zur Kenntnis, nämlich über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­ge­setz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteent­sorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stim­men­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


18.53.02

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss ich ein bisschen ausholen, um die Thematik zu erläutern.

Es geht – kurz gefasst – um die Gutscheine, die man einmal eine Zeit lang kaufen musste, und zwar bis zum Jahr 2005, um Kühlgeräte, die man kauft, dann auch wieder kostenlos entsorgen zu können. Das heißt, es haben damals, in ungefähr 10 Jahren, sehr viele KonsumentInnen einen Kühlschrank gekauft und dann einen Gutschein dazubekommen beziehungsweise mit erworben, und dieser liegt jetzt irgendwo und soll irgendwann einmal eingelöst werden können.

In der Zwischenzeit gibt es eine EU-Richtlinie und aufgrund dieser EU-Richtlinie auch eine österreichische Gesetzgebung, die an und für sich auch ohne Gutschein die kostenlose Entsorgung von Kühlgeräten garantiert. Das heißt, dieses ganze System ist obsolet geworden, und es liegt jetzt in einer Privatstiftung eine ganze Menge Geld – wie viel genau wissen wir leider nicht –, um diese Gutscheine, die in diversen Haushalten auf eine Einlösung warten, irgendwann einmal refundieren und ausbezah­len zu können.

Es ist jetzt beim Budgetbegleitgesetz mitbeschlossen worden, dass die Millionen oder die Beträge, die in dieser Stiftung liegen, dem Bund zur Verfügung gestellt werden, um möglichst adäquate, umweltfreundliche Investitionen damit zweckgebunden zu setzen. Dann ist aber offensichtlich – so genau weiß man den Hergang nicht, vielleicht können Sie, Frau Bundesministerin, uns diesen erklären – irgendjemand auf die Idee gekom­men, das wäre eine Enteignung dieser Stiftung. Die Stiftung wollte sich offensichtlich


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